Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Steuern - Abgaben - Beiträge
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Eingang für Rollstuhlfahrer befindet sich hinter dem Rathaus.
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04971 2060
E-Mail: rathaus@esens.de
Bankverbindung
Samtgemeinde Esens
Empfänger: Samtgemeinde Esens
IBAN: DE52 2855 0000 0001 0006 60
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
Formulare
Hundesteuer-Abmeldung
Hundesteuer-Anmeldung (Niedersachsen)
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, Kombimandat für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier