Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Stadland: Spezielle Hinweise für Gemeinde Stadland

    Anmeldung:

    • - Ein Hund ist innerhalb von 1 Woche nach Aufnahme in einen Haushalt anzumelden.- Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen.- Das

    Formular zur Anmeldung finden Sie unten auf dieser Seite.

    Steuerpflichtig ist ein Hund ab Vollendung des dritten Lebensmonats - Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen.

    Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:

    • - Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltungskosten ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, sowie von Hunden, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden;- Diensthunde nach ihrem Dienstende;- Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind;- Das

    Formular zur Steuerbefreiung finden Sie unten auf dieser Seite.

    Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für einen Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, die vom nächsten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen. Das Formular zur Steuerermäßigung finden Sie unten auf dieser Seite.

    Abmeldung:

    • - Eine Abmeldung muss erfolgen, wenn der Hundehalter aus dem Gemeindegebiet verzieht oder wenn der Hund abgegeben wird oder verstirbt.- Die Abmeldung muss innerhalb von 1 Woche schriftlich oder persönlich erfolgen.- Bei der Abmeldung ist, wenn der Hund abgegeben wurde, der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.- Ist der Hund verstorben, legen Sie bitte eine Bescheinigung des Tierarztes bei.- Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurück zu geben.- Das

    Formular zur Abmeldung finden Sie unten auf dieser Seite.

    Wer einen Hund hält, muss diesem im Niedersächsischen Hunderegister anmelden.

    Anmeldung:

    • - Ein Hund ist innerhalb von 1 Woche nach Aufnahme in einen Haushalt anzumelden.- Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen.- Das

    Formular zur Anmeldung finden Sie unten auf dieser Seite.

    Steuerpflichtig ist ein Hund ab Vollendung des dritten Lebensmonats - Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen.

    Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:

    • - Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltungskosten ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, sowie von Hunden, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden;- Diensthunde nach ihrem Dienstende;- Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind;- Das

    Formular zur Steuerbefreiung finden Sie unten auf dieser Seite.

    Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für einen Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, die vom nächsten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen. Das Formular zur Steuerermäßigung finden Sie unten auf dieser Seite.

    Abmeldung:

    • - Eine Abmeldung muss erfolgen, wenn der Hundehalter aus dem Gemeindegebiet verzieht oder wenn der Hund abgegeben wird oder verstirbt.- Die Abmeldung muss innerhalb von 1 Woche schriftlich oder persönlich erfolgen.- Bei der Abmeldung ist, wenn der Hund abgegeben wurde, der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.- Ist der Hund verstorben, legen Sie bitte eine Bescheinigung des Tierarztes bei.- Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurück zu geben.- Das

    Formular zur Abmeldung finden Sie unten auf dieser Seite.

    Wer einen Hund hält, muss diesem im Niedersächsischen Hunderegister anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stadland - Steueramt

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 1

    26935 Stadland

    Kontakt

    E-Mail: info@stadland.de

    Telefon Festnetz: 04732 89-24

    Fax: 04732 89-47

    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2021 (von: Webservice, Gemeinde Stadland)

    Technisch geändert am 11.10.2024 (von: Webservice, Gemeinde Stadland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)