Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Damme

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 18

    49401 Damme

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor und hinter dem Rathaus
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05491 662-0

    Fax: 05491 662-88

    E-Mail: info@damme.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Damme - Fachbereich II Organisation und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 18

    49401 Damme

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 05491 662-88

    Telefon Festnetz: 05491 662-0

    E-Mail: info@damme.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de