Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bersenbrück: Hundesteuer (An-/Abmeldung)

    Diese Verwaltungs-Dienstleistung können Sie online über das Portal "OpenR@thaus" der Samtgemeinde Bersenbrück erledigen: https://openrathaus.bersenbrueck.de/

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Bersenbrück - Steuern

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1380

    49589 Bersenbrück

    Hausanschrift

    Lindenstraße 2

    49593 Bersenbrück

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Eingang Quakenbrücker Straße
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Eingang Quakenbrücker Straße
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bersenbrück, Markt
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Samtgemeinde Bersenbrück

    Empfänger: Samtgemeinde Bersenbrück

    IBAN: DE28 2655 1540 0010 0035 98

    BIC: NOLADE21BEB

    Bankinstitut: Kreissparkasse Bersenbrück

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de