Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Bersenbrück: Hundesteuer (An-/Abmeldung)
Diese Verwaltungs-Dienstleistung können Sie online über das Portal "OpenR@thaus" der Samtgemeinde Bersenbrück erledigen: https://openrathaus.bersenbrueck.de/
Diese Verwaltungs-Dienstleistung können Sie online über das Portal "OpenR@thaus" der Samtgemeinde Bersenbrück erledigen: https://openrathaus.bersenbrueck.de/
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Bersenbrück - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Eingang Quakenbrücker Straße
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Eingang Quakenbrücker Straße
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Bersenbrück, Markt
Bus: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1380
49589 Bersenbrück
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Samtgemeinde Bersenbrück
Empfänger: Samtgemeinde Bersenbrück
IBAN: DE28 2655 1540 0010 0035 98
BIC: NOLADE21BEB
Bankinstitut: Kreissparkasse Bersenbrück
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier