Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Für Badbergen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Artland: Hundesteuer
erster Hund: 30,00 €
zweiter Hund: 42,00 €
jeder weitere Hund: 54,00 €
Menslage
erster Hund: 24,00 €
zweiter Hund: 36,00 €
jeder weitere Hund: 54,00 €
Nortrup
erster Hund: 24,00 €
zweiter Hund: 48,00 €
jeder weitere Hund: 72,00 €
Quakenbrück
erster Hund: 40,00 €
jeder weitere Hund: 60,00 €
erster Hund: 30,00 €
zweiter Hund: 42,00 €
jeder weitere Hund: 54,00 €
Menslage
erster Hund: 24,00 €
zweiter Hund: 36,00 €
jeder weitere Hund: 54,00 €
Nortrup
erster Hund: 24,00 €
zweiter Hund: 48,00 €
jeder weitere Hund: 72,00 €
Quakenbrück
erster Hund: 40,00 €
jeder weitere Hund: 60,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier