Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wallenhorst: Hundesteuer Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Wer einen oder mehrere Hunde in seinen Haushalt
    aufgenommen hat, ist steuerpflichtig. Halten mehrere
    Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind
    sie Gesamtschuldner.

    Die Steuer beträgt jährlich:

    a) für den ersten Hund: 84,00 Euro
    b) für den zweiten Hund: 144,00 Euro
    c) für jeden weiteren Hund: 180,00 Euro
    d) für jeden gefährlichen Hund: 720,00 Euro

    Steuerermäßigung wird auf Antrag für das Halten eines
    Wachhundes gewährt. Steuerbefreiung wird auf Antrag
    gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und
    der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen
    dienen oder die sonst im öffentlichen Interessen
    gehalten werden.



    Allgemeine Informationen

    Wer einen oder mehrere Hunde in seinen Haushalt
    aufgenommen hat, ist steuerpflichtig. Halten mehrere
    Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind
    sie Gesamtschuldner.

    Die Steuer beträgt jährlich:

    a) für den ersten Hund: 84,00 Euro
    b) für den zweiten Hund: 144,00 Euro
    c) für jeden weiteren Hund: 180,00 Euro
    d) für jeden gefährlichen Hund: 720,00 Euro

    Steuerermäßigung wird auf Antrag für das Halten eines
    Wachhundes gewährt. Steuerbefreiung wird auf Antrag
    gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und
    der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen
    dienen oder die sonst im öffentlichen Interessen
    gehalten werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Team Kämmerei und Kasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausallee 1

    49134 Wallenhorst

    Öffnungszeiten

    montags 8–12 Uhr und 14–16 Uhr dienstags 8–12 Uhr und 14–17.30 Uhr mittwochs 8–12 Uhr donnerstags 8–12 Uhr und 14–17.30 Uhr freitags 8–16 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05407 888-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020

    Technisch geändert am 23.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Wallenhorst: Hundesteuer Festsetzung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024