Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Wallenhorst: Hundesteuer Festsetzung
Wer einen oder mehrere Hunde in seinen Haushalt
aufgenommen hat, ist steuerpflichtig. Halten mehrere
Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind
sie Gesamtschuldner.
Die Steuer beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund: 84,00 Euro
b) für den zweiten Hund: 144,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund: 180,00 Euro
d) für jeden gefährlichen Hund: 720,00 Euro
Steuerermäßigung wird auf Antrag für das Halten eines
Wachhundes gewährt. Steuerbefreiung wird auf Antrag
gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und
der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen
dienen oder die sonst im öffentlichen Interessen
gehalten werden.
Wer einen oder mehrere Hunde in seinen Haushalt
aufgenommen hat, ist steuerpflichtig. Halten mehrere
Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind
sie Gesamtschuldner.
Die Steuer beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund: 84,00 Euro
b) für den zweiten Hund: 144,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund: 180,00 Euro
d) für jeden gefährlichen Hund: 720,00 Euro
Steuerermäßigung wird auf Antrag für das Halten eines
Wachhundes gewährt. Steuerbefreiung wird auf Antrag
gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und
der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen
dienen oder die sonst im öffentlichen Interessen
gehalten werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Team Kämmerei und Kasse
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags 8–12 Uhr und 14–16 Uhr dienstags 8–12 Uhr und 14–17.30 Uhr mittwochs 8–12 Uhr donnerstags 8–12 Uhr und 14–17.30 Uhr freitags 8–16 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05407 888-0
Kontaktperson
Herr Christof Kicker
Herr Frank kleine Bornhorst
Telefon Festnetz: 05407 888-232
Fax: 05407 888-83232
Frau Berit Knipper
Frau Miriam Rosenbaum
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Wallenhorst: Hundesteuer Festsetzung
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier