Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Wallenhorst: Hundesteuer Festsetzung
Wer einen oder mehrere Hunde in seinen Haushalt
aufgenommen hat, ist steuerpflichtig. Halten mehrere
Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind
sie Gesamtschuldner.
Die Steuer beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund: 84,00 Euro
b) für den zweiten Hund: 144,00 Euro
c) für jeden weiteren Hund: 180,00 Euro
d) für jeden gefährlichen Hund: 720,00 Euro
Steuerermäßigung wird auf Antrag für das Halten eines
Wachhundes gewährt. Steuerbefreiung wird auf Antrag
gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und
der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen
dienen oder die sonst im öffentlichen Interessen
gehalten werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Für Wallenhorst wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier