Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ostercappeln - Finanzen-Tourismus

    Adresse

    Hausanschrift

    Gildebrede 1

    49179 Ostercappeln

    Hausanschrift

    Postfach 11 04

    49177 Ostercappeln

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:15 - 12:00 Di: 08:15 - 12:00 Mi: 08:15 - 12:00 Do: 08:15 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Fr: 08:15 - 12:00 Am 1. Samstag jeden Monats Bürgersprechzeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Version

    Technisch erstellt am 26.03.2019

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Venner Straße 22

    49179 Ostercappeln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:15 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Am 1. Samstag im Monat (außer Feiertag) von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 01.11.2022

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Einheitsgemeinde Ostercappeln

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1104

    49177 Ostercappeln

    Hausanschrift

    Gildebrede 1

    49179 Ostercappeln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05473 9202-0

    Fax: 05473 9202-88

    E-Mail: info@ostercappeln.de

    Version

    Technisch erstellt am 31.01.2008

    Technisch geändert am 05.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024