Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Ostercappeln - Finanzen-Tourismus
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 08:15 - 12:00 Di: 08:15 - 12:00 Mi: 08:15 - 12:00 Do: 08:15 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Fr: 08:15 - 12:00 Am 1. Samstag jeden Monats Bürgersprechzeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:15 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Am 1. Samstag im Monat (außer Feiertag) von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Einheitsgemeinde Ostercappeln
Adresse
Postanschrift
Postfach 1104
49177 Ostercappeln
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier