Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Hasbergen: Hundesteuer
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
Besonderheiten:
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind und Diensthunde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Hasbergen - Abteilung 1 - Finanzen und Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
--> Während der Corona-Pandemie nur in dringend notwendigen Angelegenheitenund nur mit vorheriger Terminabsprache. Montag: von 08:30 bis 12:00 Uhr Dienstag: von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: von 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: von 08:30 bis 12:00 Uhr Samstag: geschlossen Sonntag: geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Hoge-Schmidt
Formulare
Lastschriftmandat
Einheitsgemeinde Hasbergen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 54
49202 Hasbergen
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hasbergen: Hundesteuer
Die Steuer beträgt jährlich
a) für den ersten Hund 54,00 €
b) für den zweiten Hund 96,00 €
c) für jeden weiteren Hund 138,00 €
d) für einen gefährlichen Hund 720,00 €
e) für jeden weiteren gefährlichen Hund 720,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier