Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Dissen am Teutoburger Wald - Steuerabteilung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl: 16 Gebühren: nein - Parkplatz: Tiefgarage
Anzahl: 35 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Dissen aTW, Krümpel
Linie:- Bus: 148, 309, 413, 416, 419, 420, 425, 426, 436, 461, 466, 467, 475, N6, X460.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1106
49197 Dissen am Teutoburger Wald
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadtkasse Dissen aTW
Empfänger: Stadtkasse Dissen aTW
IBAN: DE77 2655 0105 1623 1013 57
BIC: NOLADE22XXX
Bankinstitut: Sparkasse Osnabrück
Stadt Dissen am Teutoburger Wald - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Tiefgarage
Anzahl: 35 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl: 16 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Dissen aTW, Krümpel
Linie:- Bus: 148, 309, 413, 416, 419, 420, 425, 426, 436, 461, 466, 467, 475, N6, X460.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1106
49197 Dissen am Teutoburger Wald
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadtkasse Dissen aTW
Empfänger: Stadtkasse Dissen aTW
IBAN: DE77 2655 0105 1623 1013 57
BIC: NOLADE22XXX
Bankinstitut: Sparkasse Osnabrück
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier