Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Bissendorf: Hundesteuer

    Diese Dienstleistung wird über das OpenR@thaus abgewickelt:

    Hundesteuer (An-/Abmeldung) - Bürgerportal (bissendorf.de)

    Sonstiges

    > Hundesteuersatzung

    Diese Dienstleistung wird über das OpenR@thaus abgewickelt:

    Hundesteuer (An-/Abmeldung) - Bürgerportal (bissendorf.de)

    Sonstiges

    > Hundesteuersatzung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Bissendorf - Fachdienst 2 Finanzen

    Beschreibung

    Der Fachdienst 2 Finanzen unterstützt die übrigen Organisationseinheiten der Gemeinde bei der Aufstellung der Haushaltspläne, der Finanzpläne und der Investitionsprogramme. Er beschafft Kredite, verwaltet Kapitalvermögen und Schulden, überwacht die Einhaltung des Haushaltsplanes und ist für betriebswirtschaftliche Fragen zuständig, soweit nicht die Zuständigkeit der übrigen Organisationseinheiten gegeben ist. Weiterhin ist er für die Erhebung der Steuern und Gebühren zuständig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 1

    Postfach 1133

    49143 Bissendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    oder nach Terminvereinbarung. Montag: von 09:00 bis 12:00 Uhr  und 15:00 bis 18:30 Uhr  Dienstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr  Mittwoch: von 09:00 bis 12:00 Uhr  Donnerstag: von 09:00 bis 12:00 Uhr  Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    E-Mail: info@bissendorf.de

    Telefon Festnetz: 05402 404-0

    Fax: 05402 404-133

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 12.09.2019 (von: Webservice, Gemeinde Bissendorf)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Webservice, Gemeinde Bissendorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)