Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bad Essen - Fachdienst 2 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 41/43

    49152 Bad Essen

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Di: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Mi: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Do: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Fr: 08:00 - 12:00

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bad Essen - Fachdienst 2 Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 41/43

    49152 Bad Essen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05472 401999

    Telefon Festnetz: 05472 4010

    E-Mail: info@badessen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Bad Essen

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 41/43

    49152 Bad Essen

    Postfachadresse

    Postfach 1329

    49143 Bad Essen

    Kontakt

    Fax: 05472 401-33

    Telefon Festnetz: 05472 401-0

    E-Mail: info@badessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de