Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Neuenhaus - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag         08:30 - 12:15 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag       08:30 - 12:15 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch       geschlossen Donnerstag  08:30 - 12:15 Uhr und 14:30 - 17:00 Uhr Freitag          08:30 - 12:15 Uhr
Samtgemeinde Neuenhaus - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Kontaktperson
Herr Paulsen
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Neuenhaus: Hundesteuer
Folgende Unterlagen sind direkt bei der Hundeanmeldung vorzulegen:
- Nachweis elektronische Chipnummer (Transponder)- Nachweis Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden- Sachkundenachweis ab Juli 2013.
Hinweise für Neuenhaus: Spezielle Hinweise für Samtgemeinde Neuenhaus
Folgende Unterlagen sind direkt bei der Hundeanmeldung vorzulegen:
- Nachweis elektronische Chipnummer (Transponder)- Nachweis Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden- Sachkundenachweis ab Juli 2013.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Neuenhaus: Hundesteuer
Stadt Neuenhaus:
für den ersten Hund 30,00 € jährlich, für den zweiten Hund 60,00 €,
für jeden weiteren Hund 75,00 €, für einen gefährlichen Hund 250,00 €
Gemeinden Esche, Georgsdorf, Lage und Osterwald:
für den ersten Hund 20,00 € jährlich, für den zweiten Hund 50,00 €,
für jeden weiteren Hund 70,00 €, für einen gefährlichen Hund 500,00 €
Hinweise für Neuenhaus: Spezielle Hinweise für Samtgemeinde Neuenhaus
Stadt Neuenhaus:
für den ersten Hund 30,00 € jährlich, für den zweiten Hund 60,00 €,
für jeden weiteren Hund 75,00 €, für einen gefährlichen Hund 250,00 €
Gemeinden Esche, Georgsdorf, Lage und Osterwald:
für den ersten Hund 20,00 € jährlich, für den zweiten Hund 50,00 €,
für jeden weiteren Hund 70,00 €, für einen gefährlichen Hund 500,00 €
Stadt Neuenhaus:
für den ersten Hund 30,00 € jährlich, für den zweiten Hund 60,00 €,
für jeden weiteren Hund 75,00 €, für einen gefährlichen Hund 250,00 €
Gemeinden Esche, Georgsdorf, Lage und Osterwald:
für den ersten Hund 20,00 € jährlich, für den zweiten Hund 50,00 €,
für jeden weiteren Hund 70,00 €, für einen gefährlichen Hund 500,00 €
Stadt Neuenhaus:
für den ersten Hund 30,00 € jährlich, für den zweiten Hund 60,00 €,
für jeden weiteren Hund 75,00 €, für einen gefährlichen Hund 250,00 €
Gemeinden Esche, Georgsdorf, Lage und Osterwald:
für den ersten Hund 20,00 € jährlich, für den zweiten Hund 50,00 €,
für jeden weiteren Hund 70,00 €, für einen gefährlichen Hund 500,00 €
Stadt Neuenhaus:
für den ersten Hund 30,00 € jährlich, für den zweiten Hund 60,00 €,
für jeden weiteren Hund 75,00 €, für einen gefährlichen Hund 250,00 €
Gemeinden Esche, Georgsdorf, Lage und Osterwald:
für den ersten Hund 20,00 € jährlich, für den zweiten Hund 50,00 €,
für jeden weiteren Hund 70,00 €, für einen gefährlichen Hund 500,00 €
Stadt Neuenhaus:
für den ersten Hund 30,00 € jährlich, für den zweiten Hund 60,00 €,
für jeden weiteren Hund 75,00 €, für einen gefährlichen Hund 250,00 €
Gemeinden Esche, Georgsdorf, Lage und Osterwald:
für den ersten Hund 20,00 € jährlich, für den zweiten Hund 50,00 €,
für jeden weiteren Hund 70,00 €, für einen gefährlichen Hund 500,00 €
Stadt Neuenhaus:
für den ersten Hund 30,00 € jährlich, für den zweiten Hund 60,00 €,
für jeden weiteren Hund 75,00 €, für einen gefährlichen Hund 250,00 €
Gemeinden Esche, Georgsdorf, Lage und Osterwald:
für den ersten Hund 20,00 € jährlich, für den zweiten Hund 50,00 €,
für jeden weiteren Hund 70,00 €, für einen gefährlichen Hund 500,00 €
Stadt Neuenhaus:
für den ersten Hund 30,00 € jährlich, für den zweiten Hund 60,00 €,
für jeden weiteren Hund 75,00 €, für einen gefährlichen Hund 250,00 €
Gemeinden Esche, Georgsdorf, Lage und Osterwald:
für den ersten Hund 20,00 € jährlich, für den zweiten Hund 50,00 €,
für jeden weiteren Hund 70,00 €, für einen gefährlichen Hund 500,00 €
Stadt Neuenhaus:
für den ersten Hund 30,00 € jährlich, für den zweiten Hund 60,00 €,
für jeden weiteren Hund 75,00 €, für einen gefährlichen Hund 250,00 €
Gemeinden Esche, Georgsdorf, Lage und Osterwald:
für den ersten Hund 20,00 € jährlich, für den zweiten Hund 50,00 €,
für jeden weiteren Hund 70,00 €, für einen gefährlichen Hund 500,00 €
Stadt Neuenhaus:
für den ersten Hund 30,00 € jährlich, für den zweiten Hund 60,00 €,
für jeden weiteren Hund 75,00 €, für einen gefährlichen Hund 250,00 €
Gemeinden Esche, Georgsdorf, Lage und Osterwald:
für den ersten Hund 20,00 € jährlich, für den zweiten Hund 50,00 €,
für jeden weiteren Hund 70,00 €, für einen gefährlichen Hund 500,00 €
Stadt Neuenhaus:
für den ersten Hund 30,00 € jährlich, für den zweiten Hund 60,00 €,
für jeden weiteren Hund 75,00 €, für einen gefährlichen Hund 250,00 €
Gemeinden Esche, Georgsdorf, Lage und Osterwald:
für den ersten Hund 20,00 € jährlich, für den zweiten Hund 50,00 €,
für jeden weiteren Hund 70,00 €, für einen gefährlichen Hund 500,00 €
Stadt Neuenhaus:
für den ersten Hund 30,00 € jährlich, für den zweiten Hund 60,00 €,
für jeden weiteren Hund 75,00 €, für einen gefährlichen Hund 250,00 €
Gemeinden Esche, Georgsdorf, Lage und Osterwald:
für den ersten Hund 20,00 € jährlich, für den zweiten Hund 50,00 €,
für jeden weiteren Hund 70,00 €, für einen gefährlichen Hund 500,00 €
Stadt Neuenhaus:
für den ersten Hund 30,00 € jährlich, für den zweiten Hund 60,00 €,
für jeden weiteren Hund 75,00 €, für einen gefährlichen Hund 250,00 €
Gemeinden Esche, Georgsdorf, Lage und Osterwald:
für den ersten Hund 20,00 € jährlich, für den zweiten Hund 50,00 €,
für jeden weiteren Hund 70,00 €, für einen gefährlichen Hund 500,00 €
Stadt Neuenhaus:
für den ersten Hund 30,00 € jährlich, für den zweiten Hund 60,00 €,
für jeden weiteren Hund 75,00 €, für einen gefährlichen Hund 250,00 €
Gemeinden Esche, Georgsdorf, Lage und Osterwald:
für den ersten Hund 20,00 € jährlich, für den zweiten Hund 50,00 €,
für jeden weiteren Hund 70,00 €, für einen gefährlichen Hund 500,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier