Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Zetel: Hundesteuer
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Vanessa Eilers im Bürgerbüro der Gemeinde Zetel
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Vanessa Eilers im Bürgerbüro der Gemeinde Zetel
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
26340 Zetel
Kontaktperson
Frau Vanessa Eilers
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Zetel: Hundesteuer
Für die Anmeldung Ihres Hundes halten Sie bitte die Chipnummer und den Versicherungsnachweis Ihres Hundes bereit.
Sollten Sie außerdem erstmalig einen Hund anmelden, legen Sie bitte ebenfalls die Sachkundenachweise für den Hundeführerschein vor. Sollten Sie diese noch nicht haben, können die Unterlagen nachgereicht werden.
Für die Anmeldung Ihres Hundes halten Sie bitte die Chipnummer und den Versicherungsnachweis Ihres Hundes bereit.
Sollten Sie außerdem erstmalig einen Hund anmelden, legen Sie bitte ebenfalls die Sachkundenachweise für den Hundeführerschein vor. Sollten Sie diese noch nicht haben, können die Unterlagen nachgereicht werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Zetel: Hundesteuer
Hundesteuersatzung der Gemeinde Zetel
Hundesteuersatzung der Gemeinde Zetel
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Zetel: Hundesteuer
Der Hunde ist anzumelden, sobald er 3 Monate alt ist bzw. sobald Sie den Hund in Ihrem Haushalt aufnehmen.
Der Hunde ist anzumelden, sobald er 3 Monate alt ist bzw. sobald Sie den Hund in Ihrem Haushalt aufnehmen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Zetel: Hundesteuer
für den 1. Hund 60,00 €,
für den 2. Hund 120,00 €,
für jeden weiteren Hund 180,00 €.
für den 1. Hund 60,00 €,
für den 2. Hund 120,00 €,
für jeden weiteren Hund 180,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Hinweise für Zetel: Hundesteuer
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier