Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Zetel: Hundesteuer

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Vanessa Eilers im Bürgerbüro der Gemeinde Zetel

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Zetel - Bürgerbüro

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Zetel: Hundesteuer

    Für die Anmeldung Ihres Hundes halten Sie bitte die Chipnummer und den Versicherungsnachweis Ihres Hundes bereit.

    Sollten Sie außerdem erstmalig einen Hund anmelden, legen Sie bitte ebenfalls die Sachkundenachweise für den Hundeführerschein vor. Sollten Sie diese noch nicht haben, können die Unterlagen nachgereicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Zetel: Hundesteuer

    Hundesteuersatzung der Gemeinde Zetel

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Zetel: Hundesteuer

    Der Hunde ist anzumelden, sobald er 3 Monate alt ist bzw. sobald Sie den Hund in Ihrem Haushalt aufnehmen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Zetel: Hundesteuer

    für den 1. Hund 60,00 €,
    für den 2. Hund 120,00 €,
    für jeden weiteren Hund 180,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Zetel: Hundesteuer

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de