Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Salzbergen: Hundesteuer Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Gemeinde Salzbergen.

    Gefährliche Hunde

    Das Halten eines gefährlichen Hundes unterliegt der Erlaubnispflicht. Zuständig für gefährliche Hunde ist der Landkreis Emsland, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Ordeniederung 1, 49716 Meppen



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Schratz-Straße 12

    48499 Salzbergen

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten! Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05976 9479-0

    Fax: 05976 9479-20

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Salzbergen: Hundesteuer Festsetzung

    Haftpflichtversicherung

    Für jeden Hund, der älter als sechs Monate ist, besteht die Verpflichtung eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden abzuschließen.

    Sachkundenachweis

    Seit 1. Juli 2013 sind Hundehalter*innen verpflichtet, ihre Sachkunde nachzuweisen. Dieser Nachweis der Sachkunde ("Hundeführerschein") wird aufgeteilt in eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung erfolgreich zu absolvieren.

    Kennzeichnung (Transponder)

    Alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, sind mit einem elektronischen Chip mit einer Kennnummer zu kennzeichnen, um die Identifizierung sicherzustellen. Der Chip wird per Spritze von einem Tierarzt eingesetzt.

    Mitteilungspflicht an ein zentrales Register

    Vor Vollendung des siebten Lebensmonats muss der Hund bei der Firma Gov.Connect (ehemals Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH (KSN GmbH)) registriert werden.

    www.hunderegister-nds.de

    Tel.: 0441 39010400

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Salzbergen: Hundesteuer - Anmeldung | Abmeldung

    Die Steuer beträgt jährlich:

    a) für den ersten Hund 30,00 €
    b) für den zweiten Hund 60,00 €
    c) für jeden weiteren Hund 84,00 €
    d) für einen gefährlichen Hund 612,00 €

    (Die Hundesteuer ist ab einem Lebensalter von 12 Wochen des Hundes an die Gemeinde zu entrichten.)

    Hinweise für Salzbergen: Hundesteuer Festsetzung

    Die Steuer beträgt jährlich

    für den ersten Hund: 30 Euro

    für den zweiten Hund: 60 Euro

    für weitere Hunde: 84 Euro

    für gefährliche Hunde: 612 Euro

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung ausgesprochen werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de