Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Salzbergen: Hundesteuer Festsetzung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Gemeinde Salzbergen.
Gefährliche Hunde
Das Halten eines gefährlichen Hundes unterliegt der Erlaubnispflicht. Zuständig für gefährliche Hunde ist der Landkreis Emsland, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Ordeniederung 1, 49716 Meppen
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Gemeinde Salzbergen.
Gefährliche Hunde
Das Halten eines gefährlichen Hundes unterliegt der Erlaubnispflicht. Zuständig für gefährliche Hunde ist der Landkreis Emsland, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Ordeniederung 1, 49716 Meppen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten! Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05976 9479-0
Fax: 05976 9479-20
Kontaktperson
Melanie Finke
Judith Hüntemann
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Salzbergen: Hundesteuer Festsetzung
Haftpflichtversicherung
Für jeden Hund, der älter als sechs Monate ist, besteht die Verpflichtung eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden abzuschließen.
Sachkundenachweis
Seit 1. Juli 2013 sind Hundehalter*innen verpflichtet, ihre Sachkunde nachzuweisen. Dieser Nachweis der Sachkunde („Hundeführerschein“) wird aufgeteilt in eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung erfolgreich zu absolvieren.
Kennzeichnung (Transponder)
Alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, sind mit einem elektronischen Chip mit einer Kennnummer zu kennzeichnen, um die Identifizierung sicherzustellen. Der Chip wird per Spritze von einem Tierarzt eingesetzt.
Mitteilungspflicht an ein zentrales Register
Vor Vollendung des siebten Lebensmonats muss der Hund bei der Firma Gov.Connect (ehemals Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH (KSN GmbH)) registriert werden.
www.hunderegister-nds.de
Tel.: 0441 39010400
Haftpflichtversicherung
Für jeden Hund, der älter als sechs Monate ist, besteht die Verpflichtung eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden abzuschließen.
Sachkundenachweis
Seit 1. Juli 2013 sind Hundehalter*innen verpflichtet, ihre Sachkunde nachzuweisen. Dieser Nachweis der Sachkunde ("Hundeführerschein") wird aufgeteilt in eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung erfolgreich zu absolvieren.
Kennzeichnung (Transponder)
Alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, sind mit einem elektronischen Chip mit einer Kennnummer zu kennzeichnen, um die Identifizierung sicherzustellen. Der Chip wird per Spritze von einem Tierarzt eingesetzt.
Mitteilungspflicht an ein zentrales Register
Vor Vollendung des siebten Lebensmonats muss der Hund bei der Firma Gov.Connect (ehemals Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH (KSN GmbH)) registriert werden.
www.hunderegister-nds.de
Tel.: 0441 39010400
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Salzbergen: Hundesteuer - Anmeldung | Abmeldung
a) für den ersten Hund 30,00 €
b) für den zweiten Hund 60,00 €
c) für jeden weiteren Hund 84,00 €
d) für einen gefährlichen Hund 612,00 €
(Die Hundesteuer ist ab einem Lebensalter von 12 Wochen des Hundes an die Gemeinde zu entrichten.)
a) für den ersten Hund 30,00 €
b) für den zweiten Hund 60,00 €
c) für jeden weiteren Hund 84,00 €
d) für einen gefährlichen Hund 612,00 €
(Die Hundesteuer ist ab einem Lebensalter von 12 Wochen des Hundes an die Gemeinde zu entrichten.)
Hinweise für Salzbergen: Hundesteuer Festsetzung
Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund: 30 Euro
für den zweiten Hund: 60 Euro
für weitere Hunde: 84 Euro
für gefährliche Hunde: 612 Euro
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung ausgesprochen werden.
Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund: 30 Euro
für den zweiten Hund: 60 Euro
für weitere Hunde: 84 Euro
für gefährliche Hunde: 612 Euro
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung ausgesprochen werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier