Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rhede (Ems) - Finanzen/Buchhaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1134

    26898 Rhede (Ems)

    Hausanschrift

    Gerhardyweg 1

    26899 Rhede (Ems)

    Behindertenparkplatz: Rathaus
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaus
    Anzahl: 60
    Gebühren: nein

    Rhede (Ems), Markt

    Bus: 611

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04964 9182-23

    Telefon Festnetz: 04964 9182-24

    E-Mail: finanzen@rhede-ems.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Rechnung, Paypal, SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift

    Bankverbindung

    Gemeinde Rhede (Ems)

    Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)

    IBAN: DE08 2666 1494 0000 1643 00

    Bankinstitut: Emsländische Volksbank

    Gemeinde Rhede (Ems)

    Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)

    IBAN: DE06 2665 0001 0017 0000 19

    Bankinstitut: Sparkasse Emsland

    Version

    Technisch erstellt am 20.04.2021 (von: Knak, Holger)

    Technisch geändert am 22.04.2021 (von: de Weerdt, Eike)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)