Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Haselünne: Hundesteueranmeldung Spezielle Hinweise
Gegenstand der Steuer ist das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden. Steuerpflichtig in der Stadt Haselünne ist, wer für mehr als zwei Monate einen oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt ferner, wer fü rmehr als zwei Monate einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält.
Gegenstand der Steuer ist das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden. Steuerpflichtig in der Stadt Haselünne ist, wer für mehr als zwei Monate einen oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt ferner, wer fü rmehr als zwei Monate einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Haselünne: Hundesteueranmeldung Spezielle Hinweise
Die An- und Abmeldung kann auch direkt im Rathaus der Stadt Haselünne, Obergeschoss, Zimmer 25 erfolgen.
Die An- und Abmeldung kann auch direkt im Rathaus der Stadt Haselünne, Obergeschoss, Zimmer 25 erfolgen.
Ansprechpartner
Einheitsgemeinde Haselünne, Stadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 280
49735 Haselünne
Öffnungszeiten
- Allgemeine Verwaltung - Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Bürgerservice - Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Terminvereinbarung wird empfohlen)
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Haselünne
Empfänger: Stadt Haselünne
IBAN: DE63 2665 0001 0001 0006 86
BIC: NOLADE21EMS
Bankinstitut: Sparkasse Emsland
Formulare
Fachbereich Zentrale Steuerung und Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 280
49735 Haselünne
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 16:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Formulare
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Haselünne: Hundesteueranmeldung Spezielle Hinweise
Hunde, die vom Halter aus einem Tierheim oder Tierasyl angeschafft und von dort in seinem Haushalt aufgenommen werden, können auf Antrag für ein Jahr von der Hundesteuer befreit werden. Eine Bescheinigung des abzugebenden Tierheims ist vorzulegen.
Steuerermäßigungen und -befreiungen müssen beantragt werden.
Die Hundesteueranmeldung kann online erfolgen.
Hunde, die vom Halter aus einem Tierheim oder Tierasyl angeschafft und von dort in seinem Haushalt aufgenommen werden, können auf Antrag für ein Jahr von der Hundesteuer befreit werden. Eine Bescheinigung des abzugebenden Tierheims ist vorzulegen.
Steuerermäßigungen und -befreiungen müssen beantragt werden.
Die Hundesteueranmeldung kann online erfolgen.
Formulare
Hinweise für Haselünne: Hundesteueranmeldung Spezielle Hinweise
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Haselünne: Hundesteueranmeldung Spezielle Hinweise
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Haselünne: Hundesteueranmeldung Spezielle Hinweise
Die Hundesteuer ist jährlich zum 01.07. jeden Jahres fällig.
Hundesteuer pro Jahr in Euro:
- für den ersten Hund 42,00 €
- für den zweiten Hund 66,00 €
- für jeden weiteren Hund 84,00 €
- für gefährliche Hunde jeweils 300,00 €
Hinweise zu gefährlichen Hunden sind in § 3 Abs. 2 Hundesteuersatzung aufgeführt.
Die Hundesteuer ist jährlich zum 01.07. jeden Jahres fällig.
Hundesteuer pro Jahr in Euro:
- für den ersten Hund 42,00 €
- für den zweiten Hund 66,00 €
- für jeden weiteren Hund 84,00 €
- für gefährliche Hunde jeweils 300,00 €
Hinweise zu gefährlichen Hunden sind in § 3 Abs. 2 Hundesteuersatzung aufgeführt.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier