Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Haselünne: Hundesteueranmeldung Spezielle Hinweise

    Gegenstand der Steuer ist das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden. Steuerpflichtig in der Stadt Haselünne ist, wer für mehr als zwei Monate einen oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt ferner, wer fü rmehr als zwei Monate einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Haselünne: Hundesteueranmeldung Spezielle Hinweise

    Die An- und Abmeldung kann auch direkt im Rathaus der Stadt Haselünne, Obergeschoss, Zimmer 25 erfolgen.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Haselünne, Stadt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 280

    49735 Haselünne

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    49740 Haselünne

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * - Allgemeine Verwaltung - * Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr * Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr * Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr * - Bürgerservice - * Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr * Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr * Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr * Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Terminvereinbarung wird empfohlen)

    Kontakt

    Fax: 05961 509-500

    Telefon Festnetz: 05961 509-0

    E-Mail: stadt@haseluenne.de

    Kontaktperson

    • Bürgerservice Stadt Haselünne

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Haselünne

    Empfänger: Stadt Haselünne

    IBAN: DE63 2665 0001 0001 0006 86

    BIC: NOLADE21EMS

    Bankinstitut: Sparkasse Emsland

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Zentrale Steuerung und Finanzen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 280

    49735 Haselünne

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    49740 Haselünne

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 16:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05961 509-440

    Fax: 05961 509-500

    E-Mail: bruemmer@haseluenne.de

    Kontaktperson

    • Frau Annette Sabelhaus

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Haselünne: Hundesteueranmeldung Spezielle Hinweise

    Hunde, die vom Halter aus einem Tierheim oder Tierasyl angeschafft und von dort in seinem Haushalt aufgenommen werden, können auf Antrag für ein Jahr von der Hundesteuer befreit werden. Eine Bescheinigung des abzugebenden Tierheims ist vorzulegen.

    Steuerermäßigungen und -befreiungen müssen beantragt werden.

    Die Hundesteueranmeldung kann online erfolgen.

    Formulare

    Hinweise für Haselünne: Hundesteueranmeldung Spezielle Hinweise

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Hinweise für Haselünne: Hundesteueranmeldung Spezielle Hinweise

    Die Hundesteuer ist jährlich zum 01.07. jeden Jahres fällig.

    Hundesteuer pro Jahr in Euro:

    • für den ersten Hund 42,00 €
    • für den zweiten Hund 66,00 €
    • für jeden weiteren Hund 84,00 €
    • für gefährliche Hunde jeweils 300,00 €

    Hinweise zu gefährlichen Hunden sind in § 3 Abs. 2 Hundesteuersatzung aufgeführt.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de