Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 15

    26506 Norden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.06.2019 (von: Webservice, Stadt Norden)

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: Webservice, Stadt Norden)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Hinweise für Norden: Spezialisierung

    Hundesteuersätze Stadt Norden

    Die Steuer beträgt jährlich ab 01.01.2015:

    • für den ersten Hund 72,00 Euro,
    • für den zweiten Hund 104,00 Euro,
    • für jeden weiteren Hund 136,00 Euro,
    • für gefährliche Hunde 600,00 Euro.
    Hundesteuersatzung der Stadt Norden

    Laut Hundesteuersatzung der Stadt Norden sind Halter von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet steuerpflichtig. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

    Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der der Stadt Norden.

    Formulare
    Hundesteuersätze Stadt Norden

    Die Steuer beträgt jährlich ab 01.01.2015:

    • für den ersten Hund 72,00 Euro,
    • für den zweiten Hund 104,00 Euro,
    • für jeden weiteren Hund 136,00 Euro,
    • für gefährliche Hunde 600,00 Euro.
    Hundesteuersatzung der Stadt Norden

    Laut Hundesteuersatzung der Stadt Norden sind Halter von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet steuerpflichtig. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

    Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der der Stadt Norden.

    Formulare

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)