Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Fachdienst Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: stadt@norden.de
Kontaktperson
Frau Born (Steuern und Abgaben - Hunde-, Gewerbe- und Vergnügungssteuer)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Norden: Spezialisierung
Hundesteuersätze Stadt Norden
Die Steuer beträgt jährlich ab 01.01.2015:
- für den ersten Hund 72,00 Euro,
- für den zweiten Hund 104,00 Euro,
- für jeden weiteren Hund 136,00 Euro,
- für gefährliche Hunde 600,00 Euro.
Hundesteuersatzung der Stadt Norden
Laut Hundesteuersatzung der Stadt Norden sind Halter von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet steuerpflichtig. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der der Stadt Norden.
Formulare
Hundesteuersätze Stadt Norden
Die Steuer beträgt jährlich ab 01.01.2015:
- für den ersten Hund 72,00 Euro,
- für den zweiten Hund 104,00 Euro,
- für jeden weiteren Hund 136,00 Euro,
- für gefährliche Hunde 600,00 Euro.
Hundesteuersatzung der Stadt Norden
Laut Hundesteuersatzung der Stadt Norden sind Halter von mehr als drei Monate alten Hunden im Stadtgebiet steuerpflichtig. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der der Stadt Norden.
Formulare
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier