Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Aurich - Sachgebiet 12.1 - Abgaben/Kasse
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 8.00 - 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Formulare
Anmeldung zur Hundesteuer
Abmeldung Hund
Hundesteuermarke - Antrag auf Ersatzhundesteuermarke
Hundesteuersatzung
Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats
SEPA-Lastschriftmandat
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Aurich: Hundesteuer: Hundesteuersätze Stadt Aurich
Die Hundesteuer beträgt jährlich für
den 1. Hund
57,00 €
den 2. Hund
69,00 €
jeden weiteren Hund
108,00 €
einen gefährlichen Hund
444,00 €
jeden weiteren gefährlichen Hund
540,00 €
Die Hundesteuer beträgt jährlich für
den 1. Hund
57,00 €
den 2. Hund
69,00 €
jeden weiteren Hund
108,00 €
einen gefährlichen Hund
444,00 €
jeden weiteren gefährlichen Hund
540,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Aurich: Hundesteuer: Hundesteuersätze Stadt Aurich
Die Hundesteuersatzung der Stadt Aurich sieht unter § 5 Steuerbefreiungen bzw. Steuerermäßigungen vor. Für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht, Hundehandel) sowie für Hütehunde und Gebrauchshunde sieht sie keine Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Aurich sieht unter § 5 Steuerbefreiungen bzw. Steuerermäßigungen vor. Für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht, Hundehandel) sowie für Hütehunde und Gebrauchshunde sieht sie keine Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Hinweise für Aurich: Hundesteuer: Hundesteuersätze Stadt Aurich
Fachlich freigegeben durch Steueramt
Stichwörter
Haustier