Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Aurich - Sachgebiet 12.1 - Abgaben/Kasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Hippen-Platz 1

    26603 Aurich (Ostfriesland)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch: 8.00 - 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2011 (von: Beate de Berg)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: de Berg, Beate)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Aurich: Hundesteuer: Hundesteuersätze Stadt Aurich

    Die Hundesteuer beträgt jährlich für

    den 1. Hund

    57,00 €

    den 2. Hund

    69,00 €

    jeden weiteren Hund

    108,00 €

    einen gefährlichen Hund

    444,00 €

    jeden weiteren gefährlichen Hund

    540,00 €

    Die Hundesteuer beträgt jährlich für

    den 1. Hund

    57,00 €

    den 2. Hund

    69,00 €

    jeden weiteren Hund

    108,00 €

    einen gefährlichen Hund

    444,00 €

    jeden weiteren gefährlichen Hund

    540,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Hinweise für Aurich: Hundesteuer: Hundesteuersätze Stadt Aurich

    Die Hundesteuersatzung der Stadt Aurich sieht unter § 5 Steuerbefreiungen bzw. Steuerermäßigungen vor. Für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht, Hundehandel) sowie für Hütehunde und Gebrauchshunde sieht sie keine Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. 

    Die Hundesteuersatzung der Stadt Aurich sieht unter § 5 Steuerbefreiungen bzw. Steuerermäßigungen vor. Für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden (z. B. Hundezucht, Hundehandel) sowie für Hütehunde und Gebrauchshunde sieht sie keine Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Hinweise für Aurich: Hundesteuer: Hundesteuersätze Stadt Aurich

    Fachlich freigegeben durch Steueramt

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)