Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wiefelstede - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 1

    26215 Wiefelstede

    Behindertenparkplatz: Neben dem Eingang
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein

    Wiefelstede, Kirchstraße

    Bus: K.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag  08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Samstag 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04402 965-132

    Telefon Festnetz: 04402 965-133

    Telefon Festnetz: 04402 965-136

    Telefon Festnetz: 04402 965-137

    E-Mail: buergerbuero@wiefelstede.de

    Bankverbindung

    Gemeinde Wiefelstede

    Empfänger: Gemeinde Wiefelstede

    IBAN: DE48 2806 1822 0100 0012 00

    Bankinstitut: Oldenburger Volksbank

    Gemeinde Wiefelstede

    Empfänger: Gemeinde Wiefelstede

    IBAN: DE29 2802 0050 1681 7215 00

    Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank

    Gemeinde Wiefelstede

    Empfänger: Gemeinde Wiefelstede

    IBAN: DE22 2805 0100 0043 3200 50

    Bankinstitut: Landesparkasse zu Oldenburg

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2021 (von: Rohloff, Bernd)

    Technisch geändert am 22.12.2022 (von: Rohloff, Bernd)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)