Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bad Zwischenahn - Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Brink 9

    26160 Bad Zwischenahn

    Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Bad Zwischenahn, Markt

    Bus: 350, 377, 392, 394, 398

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1255

    26147 Bad Zwischenahn

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Hinweis: oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04403 604-0

    Fax: 04403 604-444

    E-Mail: kaemmerei@bad-zwischenahn.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2010 (von: Heidi Schüll)

    Technisch geändert am 05.08.2022 (von: Daumann, Katja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)