Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundesteuer - Erhebung
Gesamtthemenübersicht Hundesteuer
Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat den Hund nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden:
- wenn der Hund neu aufgenommen wurde
- wenn der Hund bei Zuzug nach Oldenburg mitgebracht wurde oder
- wenn ein Welpe den 2. Lebensmonat vollendet hat
Steuerpflichtig ist ein Hund ab Vollendung des dritten Lebensmonats.
Die Hundesteuer wird zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres für das gesamte Jahr durch einen Hundesteuerbescheid festgesetzt.
Die Hundesteuer ist in vier gleich hohen Quartalsbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten.
Es sollte beachtet werden, dass es sich beim im Jahr 2020 übermittelten Hundesteuerbescheid um einen "Dauerbescheid beziehungsweise Mehrjahresbescheid" handelt. Sie erhalten zukünftig nur noch einen Bescheid, wenn sich Änderungen an den Steuerfestsetzungen ergeben. Bitte heben Sie diesen Steuerbescheid auf und nehmen Sie diesen zu Ihren Unterlagen.
Die Steuerfestsetzung wird, vorbehaltlich etwaigen Änderungen, ab dem Jahr 2021 öffentlich bekannt bemacht, ohne dass ein neuer Hundesteuerbescheid ergeht. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Hundesteuerbescheid zugegangen (§14 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)).
Es besteht die Möglichkeit, die Hundesteuer zum Fälligkeitstermin vom eigenen Bankkonto abbuchen zu lassen. Weitere Informationen sind hier zu finden
Ausnahmen
Hunde, die nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet gehalten werden und die nachweislich in einer anderen Stadt/Gemeinde versteuert sind, bleiben in Oldenburg steuerfrei.
Für Blindenführhunde und Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind, wird auf Antrag Steuerbefreiung gewährt. Die Befreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden. Nähere Informationen zur Befreiung von der Hundesteuer finden Sie hier.
Zweitschrift
Sollte eine Zweitschrift eines Hundesteuerbescheides benötigt werden, dann kann die Zusendung aus Steuergeheimnisgründen nur schriftlich erfolgen. E-Mail und Fax-Zusendungen sind nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundesteuer - Erhebung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundesteuer - Erhebung
Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt erfolgen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Hundesteuer - Erhebung
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen; sie beträgt jährlich:
a) für den ersten Hund 108 Euro
b) für den zweiten Hund 132 Euro
c) für jeden weiteren Hund 168 Euro
Ausstellung von Ersatzbescheiden:
- Persönliche Abholung: 2 Euro
- Zusendung eines Ersatzbescheides: 2 Euro und 0,64 Euro für Versand
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier