Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Thedinghausen: Hundesteuer

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie im Gebiet der Gemeinden Blender, Emtinghausen, Riede oder Thedinghausen einen oder mehrere Hunde halten, sind Sie verpflichtet einen über drei Monate alten Hund binnen 14 Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zugang bei der Gemeinde anzumelden.

    Die An- oder Abmeldung können Sie persönlich im Gemeindebüro Riede, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Riede haben, oder im Rathaus Thedinghausen vornehmen. Bei einer Anmeldung wird Ihnen die Steuermarke sofort ausgehändigt. Den Steuerbescheid schicken wir Ihnen zu.

    Die Höhe der Hundesteuer in den Gemeinden können Sie aus der nachfolgenden Aufstellung entnehmen.

    Blender

    Emtinghausen

    Riede

    Thedinghausen

    1. Hund

    42,00 €

    42,00 €

    54,00 €

    42,00 €

    2. Hund

    72,00 €

    72,00 €

    90,00 €

    72,00 €

    jeder weitere Hund

    96,00 €

    96,00 €

    120,00 €

    96,00 €

    Kampfhund

    336,00 €

    336,00 €

    336,00 €

    336,00 €

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus der unten beigefügten Hundesteuersatzungen der jeweiligen Mitgliedsgemeinde.

    Hinweis zur Hundesteuermarke:

    Außerhalb des Hauses und des Grundstückes müssen alle Hunde nach den geltenden Satzungsbestimmungen die in leicht sichtbarer Weise befestigten Steuermarke tragen. Ein für den Hundehalter wichtiger Grund ist jedoch, dass wir die Eigentümer von entlaufenden und aufgefundenen Hunden nur anhand der Steuermarken-Nummer feststellen und schnellstens informieren können.

    Bei Verlust der Hundesteuermarke wird gegen Erstattung der Selbstkosten in Höhe von 2,00 Euro eine Ersatzmarke ausgegeben.

    Im Falle einer Abmeldung von der Hundesteuer ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.



    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie im Gebiet der Gemeinden Blender, Emtinghausen, Riede oder Thedinghausen einen oder mehrere Hunde halten, sind Sie verpflichtet einen über drei Monate alten Hund binnen 14 Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zugang bei der Gemeinde anzumelden.

    Die An- oder Abmeldung können Sie persönlich im Gemeindebüro Riede, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Riede haben, oder im Rathaus Thedinghausen vornehmen. Bei einer Anmeldung wird Ihnen die Steuermarke sofort ausgehändigt. Den Steuerbescheid schicken wir Ihnen zu.

    Die Höhe der Hundesteuer in den Gemeinden können Sie aus der nachfolgenden Aufstellung entnehmen.

    Blender

    Emtinghausen

    Riede

    Thedinghausen

    1. Hund

    42,00 €

    42,00 €

    54,00 €

    42,00 €

    2. Hund

    72,00 €

    72,00 €

    90,00 €

    72,00 €

    jeder weitere Hund

    96,00 €

    96,00 €

    120,00 €

    96,00 €

    Kampfhund

    336,00 €

    336,00 €

    336,00 €

    336,00 €

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus der unten beigefügten Hundesteuersatzungen der jeweiligen Mitgliedsgemeinde.

    Hinweis zur Hundesteuermarke:

    Außerhalb des Hauses und des Grundstückes müssen alle Hunde nach den geltenden Satzungsbestimmungen die in leicht sichtbarer Weise befestigten Steuermarke tragen. Ein für den Hundehalter wichtiger Grund ist jedoch, dass wir die Eigentümer von entlaufenden und aufgefundenen Hunden nur anhand der Steuermarken-Nummer feststellen und schnellstens informieren können.

    Bei Verlust der Hundesteuermarke wird gegen Erstattung der Selbstkosten in Höhe von 2,00 Euro eine Ersatzmarke ausgegeben.

    Im Falle einer Abmeldung von der Hundesteuer ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    27321 Thedinghausen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Thedinghausen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Thedinghausen: Hundesteuer

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)