Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Thedinghausen: Hundesteuer
Wenn Sie im Gebiet der Gemeinden Blender, Emtinghausen, Riede oder Thedinghausen einen oder mehrere Hunde halten, sind Sie verpflichtet einen über drei Monate alten Hund binnen 14 Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zugang bei der Gemeinde anzumelden.
Die An- oder Abmeldung können Sie persönlich im Gemeindebüro Riede, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Riede haben, oder im Rathaus Thedinghausen vornehmen. Bei einer Anmeldung wird Ihnen die Steuermarke sofort ausgehändigt. Den Steuerbescheid schicken wir Ihnen zu.
Die Höhe der Hundesteuer in den Gemeinden können Sie aus der nachfolgenden Aufstellung entnehmen.
Blender
Emtinghausen
Riede
Thedinghausen
1. Hund
42,00 €
42,00 €
54,00 €
42,00 €
2. Hund
72,00 €
72,00 €
90,00 €
72,00 €
jeder weitere Hund
96,00 €
96,00 €
120,00 €
96,00 €
Kampfhund
336,00 €
336,00 €
336,00 €
336,00 €
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus der unten beigefügten Hundesteuersatzungen der jeweiligen Mitgliedsgemeinde.
Hinweis zur Hundesteuermarke:
Außerhalb des Hauses und des Grundstückes müssen alle Hunde nach den geltenden Satzungsbestimmungen die in leicht sichtbarer Weise befestigten Steuermarke tragen. Ein für den Hundehalter wichtiger Grund ist jedoch, dass wir die Eigentümer von entlaufenden und aufgefundenen Hunden nur anhand der Steuermarken-Nummer feststellen und schnellstens informieren können.
Bei Verlust der Hundesteuermarke wird gegen Erstattung der Selbstkosten in Höhe von 2,00 Euro eine Ersatzmarke ausgegeben.
Im Falle einer Abmeldung von der Hundesteuer ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Wenn Sie im Gebiet der Gemeinden Blender, Emtinghausen, Riede oder Thedinghausen einen oder mehrere Hunde halten, sind Sie verpflichtet einen über drei Monate alten Hund binnen 14 Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zugang bei der Gemeinde anzumelden.
Die An- oder Abmeldung können Sie persönlich im Gemeindebüro Riede, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Riede haben, oder im Rathaus Thedinghausen vornehmen. Bei einer Anmeldung wird Ihnen die Steuermarke sofort ausgehändigt. Den Steuerbescheid schicken wir Ihnen zu.
Die Höhe der Hundesteuer in den Gemeinden können Sie aus der nachfolgenden Aufstellung entnehmen.
Blender
Emtinghausen
Riede
Thedinghausen
1. Hund
42,00 €
42,00 €
54,00 €
42,00 €
2. Hund
72,00 €
72,00 €
90,00 €
72,00 €
jeder weitere Hund
96,00 €
96,00 €
120,00 €
96,00 €
Kampfhund
336,00 €
336,00 €
336,00 €
336,00 €
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus der unten beigefügten Hundesteuersatzungen der jeweiligen Mitgliedsgemeinde.
Hinweis zur Hundesteuermarke:
Außerhalb des Hauses und des Grundstückes müssen alle Hunde nach den geltenden Satzungsbestimmungen die in leicht sichtbarer Weise befestigten Steuermarke tragen. Ein für den Hundehalter wichtiger Grund ist jedoch, dass wir die Eigentümer von entlaufenden und aufgefundenen Hunden nur anhand der Steuermarken-Nummer feststellen und schnellstens informieren können.
Bei Verlust der Hundesteuermarke wird gegen Erstattung der Selbstkosten in Höhe von 2,00 Euro eine Ersatzmarke ausgegeben.
Im Falle einer Abmeldung von der Hundesteuer ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier