Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
20 - Amt für Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Achtung! Aufgrund der Coronavirus-Lage kann das Rathaus nur mit Terminvereinbarung besucht werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04236 87-0
E-Mail: steuern@kirchlinteln.de
Kontaktperson
Herr Niels Lührs
Einheitsgemeinde Kirchlinteln
Adresse
Postanschrift
Postfach 1161
27306 Kirchlinteln
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Kirchlinteln: Hundesteuer
Für Jagdhunde kann eine Hundesteuerermäßigung gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 2 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchlinteln beantragt werden.
Für Jagdhunde kann eine Hundesteuerermäßigung gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 2 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchlinteln beantragt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Kirchlinteln: Hundesteuer
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier