Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    20 - Amt für Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    27308 Kirchlinteln

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Achtung! Aufgrund der Coronavirus-Lage kann das Rathaus nur mit Terminvereinbarung besucht werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04236 87-0

    E-Mail: steuern@kirchlinteln.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Kirchlinteln)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitsgemeinde Kirchlinteln

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1161

    27306 Kirchlinteln

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    27308 Kirchlinteln

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04236 87-0

    Fax: 04236 87-26

    E-Mail: gemeinde@kirchlinteln.de

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2008 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 27.08.2024 (von: Krähe, Ronny)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Hinweise für Kirchlinteln: Hundesteuer

    Für Jagdhunde kann eine Hundesteuerermäßigung gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 2 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchlinteln beantragt werden.

    Für Jagdhunde kann eine Hundesteuerermäßigung gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 2 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchlinteln beantragt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)