Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Fredenbeck: Hundesteuer
Für das Halten von Hunden wird eine Hundesteuer erhoben.
Grundsätzlich ist jeder Hundehalter verpflichtet, seinen Hund binnen 14 Tagen zur Steuer anzumelden, sobald er ihn anschafft und/oder der Hund älter als 3 Monate ist.
Verzieht ein Hundehalter innerhalb der Samtgemeinde Fredenbeck (Ummeldung) oder in einen anderen Ort, so ist der Hund binnen 14 Tagen abzumelden und die Hundesteuermarke ist zurückzugeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Fredenbeck - Fachbereich 2 Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 45 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Fredenbeck, Rathaus
Linie:- Bus: 2365
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Brase
Zuständig für
- Kennummer: Steueramt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04149 91-207
Fax: 04149 91-299
E-Mail: lbrase@fredenbeck.de
Internet
Samtgemeinde Fredenbeck - Fachbereich 3 Bürgerservice und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 45 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Fredenbeck, Rathaus
Linie:- Bus: 2365
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Brümmer
Zuständig für
- Kennummer: Bürgerservice & Ordnung
Hausanschrift
Fax: 04149 91-399
Telefon Festnetz: 04149 91-306
E-Mail: jbruemmer@fredenbeck.de
Frau Dähne
Zuständig für
- Kennummer: Bürgerservice & Ordnung
Hausanschrift
Fax: 04149 91-399
Telefon Festnetz: 04149 91-304
E-Mail: sdaehne@fredenbeck.de
Frau Gehlken
Zuständig für
- Kennummer: Bürgerservice & Ordnung
Hausanschrift
Fax: 04149 91-399
Telefon Festnetz: 04149 91-307
E-Mail: ngehlken@fredenbeck.de
Internet
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Fredenbeck: Hundesteuer
- Impfausweis mit Transpondernummer
- Geburtsdatum des Hundes
- Rasse des Hundes / Mischling zwischen...
- Chip- oder Transpondernummer des Hundes
Zusätzlich müssen folgende Nachweise nach dem Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) erbracht werden:
- theoretische und praktische Sachkunde
- Hundehalterhaftpflichtversicherung
- Eintrag im Hunderegister Niedersachsen
Formulare
Hinweise für Fredenbeck: Hundesteuer
Melden Sie Ihren Hund bitte persönlich im Rathaus an. Der Vordruck zur Anmeldung steht am Ende der Seite zum Ausdruck zur Verfügung. Wichtig ist, dass der Vordruck persönlich unterschrieben bei der Samtgemeinde Fredenbeck eingereicht wird. Anschließend erhalten Sie die Hundesteuermarke und den Steuerbescheid.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Fredenbeck: Hundesteuer
Die Rechtsgrundlage ist die Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde. Das NHundG ist zu beachten.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Fredenbeck: Hundesteuer
Gebühren fallen für die Anmeldung eines Hundes nicht an.
Die Steuersätze bemessen sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde.
Sie beträgt in den Gemeinden Deinste, Fredenbeck und Kutenholz jährlich
- für den ersten Hund 48,00€
- für den zweiten Hund 120,00 €
- für jeden weiteren Hund 192,00 €
- für jeden gefährlichen Hund 612,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Fredenbeck: Hundesteuer
Zuwiderhandlungen gegen die Meldepflichten und falsche Angaben sind Ordnungswidrigkeiten gemäß § 18 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz und können nach § 12 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden (§ 12 Abs. 2 Hundesteuersatzung).
Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Abs. 1 NHundG können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden (§ 18 Abs. 2 NHundG).
Informationen zur Steuerbefreiung, Steuerermäßigung und Zwingersteuer entnehmen Sie bitte den §§ 4 ff. der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde.
Für Fragen zur An-/Um-/Abmeldung der Hundesteuer, zum Hunderegister Niedersachsen, zur Hundehalterhaftpflichtversicherung und zum theoretischen oder praktischen Sachkundenachweis wenden Sie sich bitte an unseren Fachbereich 3 Bürgerservice & Ordnung.
Für weitere Informationen zu den Steuersätzen, Steuerbefreiung, Steuerermäßigung, Zwingersteuer, Einzugsermächtigung und Steuerveranlagung wenden Sie sich bitte an unser Steueramt.
Darüber hinausgehende Fragen zur Hundehaltung beantwortet Ihnen das Veterinäramt des Landkreises Stade, Tel.: 04141 / 12-0.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier