Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Fredenbeck: Hundesteuer

    Allgemeine Informationen

    Für das Halten von Hunden wird eine Hundesteuer erhoben.

    Grundsätzlich ist jeder Hundehalter verpflichtet, seinen Hund binnen 14 Tagen zur Steuer anzumelden, sobald er ihn anschafft und/oder der Hund älter als 3 Monate ist.

    Verzieht ein Hundehalter innerhalb der Samtgemeinde Fredenbeck (Ummeldung) oder in einen anderen Ort, so ist der Hund binnen 14 Tagen abzumelden und die Hundesteuermarke ist zurückzugeben.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Fredenbeck - Fachbereich 2 Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwingestraße 1

    21717 Fredenbeck

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 45  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Fredenbeck, Rathaus
      Linie:
      • Bus: 2365

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04149 91-0

    Fax: 04149 91-299

    E-Mail: info@fredenbeck.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Fredenbeck - Fachbereich 3 Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwingestraße 1

    21717 Fredenbeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 45  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Fredenbeck, Rathaus
      Linie:
      • Bus: 2365

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04149 91-399

    Telefon Festnetz: 04149 91-0

    E-Mail: info@fredenbeck.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Fredenbeck: Hundesteuer

    • Impfausweis mit Transpondernummer
    • Geburtsdatum des Hundes
    • Rasse des Hundes / Mischling zwischen...
    • Chip- oder Transpondernummer des Hundes

    Zusätzlich müssen folgende Nachweise nach dem Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) erbracht werden:

    • theoretische und praktische Sachkunde
    • Hundehalterhaftpflichtversicherung
    • Eintrag im Hunderegister Niedersachsen

    Formulare

    Hinweise für Fredenbeck: Hundesteuer

    Melden Sie Ihren Hund bitte persönlich im Rathaus an. Der Vordruck zur Anmeldung steht am Ende der Seite zum Ausdruck zur Verfügung. Wichtig ist, dass der Vordruck persönlich unterschrieben bei der Samtgemeinde Fredenbeck eingereicht wird. Anschließend erhalten Sie die Hundesteuermarke und den Steuerbescheid.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Fredenbeck: Hundesteuer

    Die Rechtsgrundlage ist die Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde. Das NHundG ist zu beachten.

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Fredenbeck: Hundesteuer

    Gebühren fallen für die Anmeldung eines Hundes nicht an.

    Die Steuersätze bemessen sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde.

    Sie beträgt in den Gemeinden Deinste, Fredenbeck und Kutenholz jährlich

    • für den ersten Hund 48,00€
    • für den zweiten Hund 120,00 €
    • für jeden weiteren Hund 192,00 €
    • für jeden gefährlichen Hund 612,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Hinweise für Fredenbeck: Hundesteuer

    Zuwiderhandlungen gegen die Meldepflichten und falsche Angaben sind Ordnungswidrigkeiten gemäß § 18 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz und können nach § 12 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden (§ 12 Abs. 2 Hundesteuersatzung).

    Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Abs. 1 NHundG können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden (§ 18 Abs. 2 NHundG).

    Informationen zur Steuerbefreiung, Steuerermäßigung und Zwingersteuer entnehmen Sie bitte den §§ 4 ff. der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde.


    Für Fragen zur An-/Um-/Abmeldung der Hundesteuer, zum Hunderegister Niedersachsen, zur Hundehalterhaftpflichtversicherung und zum theoretischen oder praktischen Sachkundenachweis wenden Sie sich bitte an unseren Fachbereich 3 Bürgerservice & Ordnung.

    Für weitere Informationen zu den Steuersätzen, Steuerbefreiung, Steuerermäßigung, Zwingersteuer, Einzugsermächtigung und Steuerveranlagung wenden Sie sich bitte an unser Steueramt.

    Darüber hinausgehende Fragen zur Hundehaltung beantwortet Ihnen das Veterinäramt des Landkreises Stade, Tel.: 04141 / 12-0.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de