Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Jork: Hundesteuer
Das Halten von Hunden (Alter ab drei Monaten) ist steuerpflichtig. Mit der Hundesteuer werden u. a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.
Laut Hundesteuersatzung der Gemeinde Jork ist das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind, im Gemeindegebiet steuerpflichtig.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 7 Tagen bei der Gemeinde Jork schriftlich anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft.
Es wird mit der Anmeldung eine Hundesteuermarke an den Hundehalter ausgegeben. Die Ausgabe der Hundesteuermarken erfolgt nicht für jedes Steuerjahr neu. Die Hundesteuermarke ist von dem Hund außerhalb der Wohnung sichtbar zu tragen. Ist die Marke verloren gegangen, erhalten Sie gegen eine Kostenerstattung in Höhe von 2,50 Euro eine neue Marke bei der Gemeinde. Nach Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke wieder an die Gemeinde zurückzugeben.
Das Halten von Hunden (Alter ab drei Monaten) ist steuerpflichtig. Mit der Hundesteuer werden u. a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.
Laut Hundesteuersatzung der Gemeinde Jork ist das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind, im Gemeindegebiet steuerpflichtig.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 7 Tagen bei der Gemeinde Jork schriftlich anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft.
Es wird mit der Anmeldung eine Hundesteuermarke an den Hundehalter ausgegeben. Die Ausgabe der Hundesteuermarken erfolgt nicht für jedes Steuerjahr neu. Die Hundesteuermarke ist von dem Hund außerhalb der Wohnung sichtbar zu tragen. Ist die Marke verloren gegangen, erhalten Sie gegen eine Kostenerstattung in Höhe von 2,50 Euro eine neue Marke bei der Gemeinde. Nach Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke wieder an die Gemeinde zurückzugeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Jork
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Fr: 08:00 Uhr - 11:00 Uhr Mo und Di: 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Do: 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Jork: Hundesteuer
Bei Anmeldung:
• Nummer der elektronischen Kennzeichnung (Chipnummer)
• Name der Versicherung, bei der der Hund haftpflichtversichert ist
Bei Abmeldung:
• Hundesteuermarke ist abzugeben
• ggf. Nachweis vom Tierarzt (bei Tod des Hundes)
Bei Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung Name und Anschrift der Person anzugeben.
Bei Anmeldung:
Nummer der elektronischen Kennzeichnung (Chipnummer)
Name der Versicherung, bei der der Hund haftpflichtversichert ist
Bei Abmeldung:
Hundesteuermarke ist abzugeben
ggf. Nachweis vom Tierarzt (bei Tod des Hundes)
Bei Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung Name und Anschrift der Person anzugeben.
Formulare
Hinweise für Jork: Hundesteuer
- Abmeldung eines HundesHunde, Hunde, abmelden, Steuern
- Anmeldung eines Hundes
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Rechtsbehelf
Hinweise für Jork: Hundesteuer
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Gemeinde Jork in der zuletzt geänderten Fassung vom 30.01.2013.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Gemeinde Jork in der zuletzt geänderten Fassung vom 30.01.2013.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Jork: Hundesteuer
Die Anmeldung zur Hundesteuer ist für das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden Pflicht.
Bei Zuzug in die Gemeinde muss der Hund innerhalb von 7 Tagen angemeldet werden.
Die Anmeldung zur Hundesteuer ist für das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden Pflicht.
Bei Zuzug in die Gemeinde muss der Hund innerhalb von 7 Tagen angemeldet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Jork: Hundesteuer
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich
•
für den ersten Hund
72,00 €
•
für den zweiten Hund
108,00 €
•
für jeden weiteren Hund
144,00 €
•
für einen gefährlichen Hund
576,00 €
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich
für den ersten Hund
72,00 €
für den zweiten Hund
108,00 €
für jeden weiteren Hund
144,00 €
für einen gefährlichen Hund
576,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier