Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Jork: Hundesteuer

    Allgemeine Informationen

    Das Halten von Hunden (Alter ab drei Monaten) ist steuerpflichtig. Mit der Hundesteuer werden u. a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.

    Laut Hundesteuersatzung der Gemeinde Jork ist das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind, im Gemeindegebiet steuerpflichtig.

    Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 7 Tagen bei der Gemeinde Jork schriftlich anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft.

    Es wird mit der Anmeldung eine Hundesteuermarke an den Hundehalter ausgegeben. Die Ausgabe der Hundesteuermarken erfolgt nicht für jedes Steuerjahr neu. Die Hundesteuermarke ist von dem Hund außerhalb der Wohnung sichtbar zu tragen. Ist die Marke verloren gegangen, erhalten Sie gegen eine Kostenerstattung in Höhe von 2,50 Euro eine neue Marke bei der Gemeinde. Nach Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke wieder an die Gemeinde zurückzugeben.



    Allgemeine Informationen

    Das Halten von Hunden (Alter ab drei Monaten) ist steuerpflichtig. Mit der Hundesteuer werden u. a. ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.

    Laut Hundesteuersatzung der Gemeinde Jork ist das Halten von Hunden, die älter als drei Monate sind, im Gemeindegebiet steuerpflichtig.

    Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 7 Tagen bei der Gemeinde Jork schriftlich anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft.

    Es wird mit der Anmeldung eine Hundesteuermarke an den Hundehalter ausgegeben. Die Ausgabe der Hundesteuermarken erfolgt nicht für jedes Steuerjahr neu. Die Hundesteuermarke ist von dem Hund außerhalb der Wohnung sichtbar zu tragen. Ist die Marke verloren gegangen, erhalten Sie gegen eine Kostenerstattung in Höhe von 2,50 Euro eine neue Marke bei der Gemeinde. Nach Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke wieder an die Gemeinde zurückzugeben.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Jork

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Gräfengericht 2

    21635 Jork

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr: 08:00 Uhr - 11:00 Uhr Mo und Di: 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Do: 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04162 9147

    Fax: 04162 5461

    E-Mail: gemeinde@jork.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.01.2011

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Jork: Hundesteuer

    Bei Anmeldung:
    • Nummer der elektronischen Kennzeichnung (Chipnummer)
    • Name der Versicherung, bei der der Hund haftpflichtversichert ist

    Bei Abmeldung:
    • Hundesteuermarke ist abzugeben
    • ggf. Nachweis vom Tierarzt (bei Tod des Hundes)

    Bei Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung Name und Anschrift der Person anzugeben.

    Bei Anmeldung:
    Nummer der elektronischen Kennzeichnung (Chipnummer)
    Name der Versicherung, bei der der Hund haftpflichtversichert ist

    Bei Abmeldung:
    Hundesteuermarke ist abzugeben
    ggf. Nachweis vom Tierarzt (bei Tod des Hundes)

    Bei Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung Name und Anschrift der Person anzugeben.

    Formulare

    Hinweise für Jork: Hundesteuer

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Jork: Hundesteuer

    Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Gemeinde Jork in der zuletzt geänderten Fassung vom 30.01.2013.

    Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Gemeinde Jork in der zuletzt geänderten Fassung vom 30.01.2013.

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Jork: Hundesteuer

    Die Anmeldung zur Hundesteuer ist für das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden Pflicht.

    Bei Zuzug in die Gemeinde muss der Hund innerhalb von 7 Tagen angemeldet werden.

    Die Anmeldung zur Hundesteuer ist für das Halten von mehr als 3 Monate alten Hunden Pflicht.

    Bei Zuzug in die Gemeinde muss der Hund innerhalb von 7 Tagen angemeldet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Jork: Hundesteuer

    Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich

     •

    für den ersten Hund 

       72,00 € 

     •

    für den zweiten Hund 

     108,00 €

     •

    für jeden weiteren Hund 

     144,00 € 

     •

    für einen gefährlichen Hund 

     576,00 € 

    Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich

    für den ersten Hund

    72,00 €

    für den zweiten Hund

    108,00 €

    für jeden weiteren Hund

    144,00 €

    für einen gefährlichen Hund

    576,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024