Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Drochtersen: Hundesteuer Festsetzung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Gemeinde Drochtersen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Drochtersen: Hundesteuer Festsetzung
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Drochtersen, Ansprechpartner siehe unten.
Ansprechpartner
Gemeinde Drochtersen - Fachbereich II - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montags u. Dienstags 08:00-12:30 Uhr Mittwochs bis Freitags 08:00-12:00 Uhr Donnerstags zusätzl. 14:00-19:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 04143 919-121
E-Mail: gemeinde@drochtersen.de
Kontaktperson
Herr Andres Fischer
Internet
Gemeinde Drochtersen - Fachbereich I - Finanzen & Personal
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 25 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Rathaus
Öffnungszeiten
Montags und Dienstags 08:00 - 12:30 Uhr Mittwochs bis Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Drochtersen: Hundesteuer Festsetzung
Bitte bringen Sie einen Versicherungsnachweis (Haftpflicht) und den Sachkundenachweis (Theorie und Praxis) mit. Nähere Infos erhalten Sie über unten stehenden Link "Hundesteuer - Informationen zum Hundegesetz". Dort finden Sie u.a. auch eine Liste der zurzeit anerkannten Prüfer für den Sachkundenachweis.
Formulare
Hinweise für Drochtersen: Hundesteuer Festsetzung
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Drochtersen: Hundesteuer Festsetzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) sowie die Hundesteuersatzung der Gemeinde Drochtersen (ist unter dem Punkt "Dokumente" als Download zu finden).
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Drochtersen: Hundesteuer Festsetzung
Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund unter den oben genannten Voraussetzungen innerhalb einer Woche bei der Gemeinde Drochtersen anzumelden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Drochtersen: Hundesteuer Festsetzung
Die Hundesteuer beträgt im Jahr für den 1. Hund 50 €, für den 2. Hund 88 € und für jeden weiteren Hund 124 €. Für Kampfhunde beträgt die Steuer 432 € im Jahr.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Drochtersen: Hundesteuer Festsetzung
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Sie gilt in der Regel für 2 Kalenderjahre. Sie wird nicht automatisch übersandt. Eine aktuelle Hundesteuermarke sollte daher von der Hundehalterin / vom Hundehalter selbst abgeholt bzw. angefordert werden.
In § 5 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Drochtersen finden Sie die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung der Hundesteuer.
Weitere Informationen
Hinweise für Drochtersen: Hundesteuer Festsetzung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier