Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Drochtersen: Hundesteuer Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Gemeinde Drochtersen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Drochtersen: Hundesteuer Festsetzung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde Drochtersen, Ansprechpartner siehe unten.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Drochtersen - Fachbereich II - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Sietwender Straße 27

    21706 Drochtersen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montags u. Dienstags 08:00-12:30 Uhr Mittwochs bis Freitags 08:00-12:00 Uhr Donnerstags zusätzl. 14:00-19:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04143 919-121

    E-Mail: gemeinde@drochtersen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Drochtersen - Fachbereich I - Finanzen & Personal

    Adresse

    Hausanschrift

    Sietwender Straße 27

    21706 Drochtersen

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 25  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montags und Dienstags 08:00 - 12:30 Uhr Mittwochs bis Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 04143 919-115

    Telefon Festnetz: 04143 919-110

    E-Mail: m.eckhoff@drochtersen.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Drochtersen: Hundesteuer Festsetzung

    Bitte bringen Sie einen Versicherungsnachweis (Haftpflicht) und den Sachkundenachweis (Theorie und Praxis) mit. Nähere Infos erhalten Sie über unten stehenden Link "Hundesteuer - Informationen zum Hundegesetz". Dort finden Sie u.a. auch eine Liste der zurzeit anerkannten Prüfer für den Sachkundenachweis.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Drochtersen: Hundesteuer Festsetzung

    Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) sowie die Hundesteuersatzung der Gemeinde Drochtersen (ist unter dem Punkt "Dokumente" als Download zu finden).

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Drochtersen: Hundesteuer Festsetzung

    Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund unter den oben genannten Voraussetzungen innerhalb einer Woche bei der Gemeinde Drochtersen anzumelden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Drochtersen: Hundesteuer Festsetzung

    Die Hundesteuer beträgt im Jahr für den 1. Hund 50 €, für den 2. Hund 88 € und für jeden weiteren Hund 124 €. Für Kampfhunde beträgt die Steuer 432 € im Jahr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Hinweise für Drochtersen: Hundesteuer Festsetzung

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Sie gilt in der Regel für 2 Kalenderjahre. Sie wird nicht automatisch übersandt. Eine aktuelle Hundesteuermarke sollte daher von der Hundehalterin / vom Hundehalter selbst abgeholt bzw. angefordert werden.

    In § 5 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Drochtersen finden Sie die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung der Hundesteuer.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de