Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Zeven: Hundesteuer Festsetzung
Informationen zur Anmeldung eines Hundes finden Sie unter Hunde-Anmeldung. -
Gemeinde Elsdorf:
- 1. Hund: 48,00 €
- 2. Hund: 72,00 €
- jeder weitere Hund: 96,00 €
- für den 1. gefährlichen Hund: 240,00 €
- für den 2. gefährlichen Hund: 300,00 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund: 360,00 €
Gemeinde Gyhum:
- 1. Hund: 48,00 €
- 2. Hund: 72,00 €
- jeder weitere Hund: 96,00 €
- für den 1. gefährlichen Hund: 240,00 €
- für den 2. gefährlichen Hund: 300,00 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund: 360,00 €
Gemeinde Heeslingen:
- 1. Hund: 48,00 €
- 2. Hund: 72,00 €
- jeder weitere Hund: 96,00 €
- für den 1. gefährlichen Hund: 240,00 €
- für den 2. gefährlichen Hund: 300,00 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund: 360,00 €
Stadt Zeven:
- 1. Hund: 48,00 €
- 2. Hund: 72,00 €
- jeder weitere Hund: 96,00 €
- für den 1. gefährlichen Hund: 240,00 €
- für den 2. gefährlichen Hund: 300,00 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund: 360,00 €
Informationen zur Anmeldung eines Hundes finden Sie unter Hunde-Anmeldung. -
Gemeinde Elsdorf:
- 1. Hund: 48,00 €
- 2. Hund: 72,00 €
- jeder weitere Hund: 96,00 €
- für den 1. gefährlichen Hund: 240,00 €
- für den 2. gefährlichen Hund: 300,00 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund: 360,00 €
Gemeinde Gyhum:
- 1. Hund: 48,00 €
- 2. Hund: 72,00 €
- jeder weitere Hund: 96,00 €
- für den 1. gefährlichen Hund: 240,00 €
- für den 2. gefährlichen Hund: 300,00 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund: 360,00 €
Gemeinde Heeslingen:
- 1. Hund: 48,00 €
- 2. Hund: 72,00 €
- jeder weitere Hund: 96,00 €
- für den 1. gefährlichen Hund: 240,00 €
- für den 2. gefährlichen Hund: 300,00 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund: 360,00 €
Stadt Zeven:
- 1. Hund: 48,00 €
- 2. Hund: 72,00 €
- jeder weitere Hund: 96,00 €
- für den 1. gefährlichen Hund: 240,00 €
- für den 2. gefährlichen Hund: 300,00 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund: 360,00 €
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Zeven - Steuern, Gebühren und Beiträge
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Melanie Wischnewski
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier