Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Zeven: Hundesteuer Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Informationen zur Anmeldung eines Hundes finden Sie unter Hunde-Anmeldung. -

    Gemeinde Elsdorf:

    • 1. Hund: 48,00 €
    • 2. Hund: 72,00 €
    • jeder weitere Hund: 96,00 €
    • für den 1. gefährlichen Hund: 240,00 €
    • für den 2. gefährlichen Hund: 300,00 €
    • für jeden weiteren gefährlichen Hund: 360,00 €

    Gemeinde Gyhum:

    • 1. Hund: 48,00 €
    • 2. Hund: 72,00 €
    • jeder weitere Hund: 96,00 €
    • für den 1. gefährlichen Hund: 240,00 €
    • für den 2. gefährlichen Hund: 300,00 €
    • für jeden weiteren gefährlichen Hund: 360,00 €

    Gemeinde Heeslingen:

    • 1. Hund: 48,00 €
    • 2. Hund: 72,00 €
    • jeder weitere Hund: 96,00 €
    • für den 1. gefährlichen Hund: 240,00 €
    • für den 2. gefährlichen Hund: 300,00 €
    • für jeden weiteren gefährlichen Hund: 360,00 €

    Stadt Zeven:

    • 1. Hund: 48,00 €
    • 2. Hund: 72,00 €
    • jeder weitere Hund: 96,00 €
    • für den 1. gefährlichen Hund: 240,00 €
    • für den 2. gefährlichen Hund: 300,00 €
    • für jeden weiteren gefährlichen Hund: 360,00 €


    Allgemeine Informationen

    Informationen zur Anmeldung eines Hundes finden Sie unter Hunde-Anmeldung. -

    Gemeinde Elsdorf:

    • 1. Hund: 48,00 €
    • 2. Hund: 72,00 €
    • jeder weitere Hund: 96,00 €
    • für den 1. gefährlichen Hund: 240,00 €
    • für den 2. gefährlichen Hund: 300,00 €
    • für jeden weiteren gefährlichen Hund: 360,00 €

    Gemeinde Gyhum:

    • 1. Hund: 48,00 €
    • 2. Hund: 72,00 €
    • jeder weitere Hund: 96,00 €
    • für den 1. gefährlichen Hund: 240,00 €
    • für den 2. gefährlichen Hund: 300,00 €
    • für jeden weiteren gefährlichen Hund: 360,00 €

    Gemeinde Heeslingen:

    • 1. Hund: 48,00 €
    • 2. Hund: 72,00 €
    • jeder weitere Hund: 96,00 €
    • für den 1. gefährlichen Hund: 240,00 €
    • für den 2. gefährlichen Hund: 300,00 €
    • für jeden weiteren gefährlichen Hund: 360,00 €

    Stadt Zeven:

    • 1. Hund: 48,00 €
    • 2. Hund: 72,00 €
    • jeder weitere Hund: 96,00 €
    • für den 1. gefährlichen Hund: 240,00 €
    • für den 2. gefährlichen Hund: 300,00 €
    • für jeden weiteren gefährlichen Hund: 360,00 €


    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Zeven - Steuern, Gebühren und Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    27404 Zeven

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04281 716-0

    Fax: 04281 716-126

    E-Mail: samtgemeinde@zeven.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2018

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024