Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Sottrum: Hundesteuer Festsetzung
- Hundesteueran- und abmeldung
- Erteilung einer Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftmandat für die SG SottrumFormular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für die Samtgemeinde Sottrum
- Hundesteueran- und abmeldung
- Erteilung einer Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftmandat für die SG SottrumFormular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für die Samtgemeinde Sottrum
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Sottrum: Hundesteuer Festsetzung
Hundesteuer Sottrum
Folgende Gebühren fallen an:
SG Sottrum
(außer Horstedt)
Horstedt
1. Hund
40,00€
26,00€
2. Hund
60,00€
39,00€
Hundesteuer Sottrum
Folgende Gebühren fallen an:
SG Sottrum
(außer Horstedt)
Horstedt
1. Hund
40,00€
26,00€
2. Hund
60,00€
39,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier