Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Hundesteuer
Ab wann ist mein Hund zu versteuern?
Jeder Hund der älter als drei Monate ist, ist zu versteuern.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Die Hundesteuer beträgt jährlich
- für den ersten Hund 84 €
- für den zweiten Hund 114 €
- für jeden weiteren Hund 144 €.
Wann ist die Hundesteuer zu zahlen?
Die Hundesteuer kann vierteljährlich in Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08 und 15.11. gezahlt werden oder der Jahresbetrag kann in einer Summe zum 01.07. gezahlt werden.
Was ist bei der An- oder Abmeldung zu beachten?
Die An- oder Abmeldung ist innerhalb einer Woche nach Erwerb, Verkauf, Verlust oder Tod des Tieres bzw. nach Zu- oder Wegzug anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.
Ab wann ist mein Hund zu versteuern?
Jeder Hund der älter als drei Monate ist, ist zu versteuern.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Die Hundesteuer beträgt jährlich
- für den ersten Hund 84 €
- für den zweiten Hund 114 €
- für jeden weiteren Hund 144 €.
Wann ist die Hundesteuer zu zahlen?
Die Hundesteuer kann vierteljährlich in Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08 und 15.11. gezahlt werden oder der Jahresbetrag kann in einer Summe zum 01.07. gezahlt werden.
Was ist bei der An- oder Abmeldung zu beachten?
Die An- oder Abmeldung ist innerhalb einer Woche nach Erwerb, Verkauf, Verlust oder Tod des Tieres bzw. nach Zu- oder Wegzug anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Hundesteuer
Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro.
Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Stadt Osterholz-Scharmbeck
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Samstag: 10:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Hundesteuer
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Hundesteuer
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier