Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Hundesteuer

    Allgemeine Informationen

    Ab wann ist mein Hund zu versteuern?

    Jeder Hund der älter als drei Monate ist, ist zu versteuern.

    Wie hoch ist die Hundesteuer?

    Die Hundesteuer beträgt jährlich

    • für den ersten Hund 84 €
    • für den zweiten Hund 114 €
    • für jeden weiteren Hund 144 €.

    Wann ist die Hundesteuer zu zahlen?

    Die Hundesteuer kann vierteljährlich in Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08 und 15.11. gezahlt werden oder der Jahresbetrag kann in einer Summe zum 01.07. gezahlt werden.

    Was ist bei der An- oder Abmeldung zu beachten?

    Die An- oder Abmeldung ist innerhalb einer Woche nach Erwerb, Verkauf, Verlust oder Tod des Tieres bzw. nach Zu- oder Wegzug anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.



    Allgemeine Informationen

    Ab wann ist mein Hund zu versteuern?

    Jeder Hund der älter als drei Monate ist, ist zu versteuern.

    Wie hoch ist die Hundesteuer?

    Die Hundesteuer beträgt jährlich

    • für den ersten Hund 84 €
    • für den zweiten Hund 114 €
    • für jeden weiteren Hund 144 €.

    Wann ist die Hundesteuer zu zahlen?

    Die Hundesteuer kann vierteljährlich in Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08 und 15.11. gezahlt werden oder der Jahresbetrag kann in einer Summe zum 01.07. gezahlt werden.

    Was ist bei der An- oder Abmeldung zu beachten?

    Die An- oder Abmeldung ist innerhalb einer Woche nach Erwerb, Verkauf, Verlust oder Tod des Tieres bzw. nach Zu- oder Wegzug anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Osterholz-Scharmbeck: Hundesteuer

    Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro.

    Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Stadt Osterholz-Scharmbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Samstag: 10:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 17333

    Fax: 04791 1744333

    E-Mail: service@osterholz-scharmbeck.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.08.2023

    Technisch geändert am 23.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024