Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Steuerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsweg 4

    29439 Lüchow (Wendland)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus Lüchow im Amtsweg 4 Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr Öffnungszeiten Einwohnermelde- und Standesamt in Clenze, Lüchower Str. 13 a Montag, Donnerstag, Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr Für Besuche in den Bürgerbüros vereinbaren Sie bitte einen Termin unter: 05841/126-520. Terminvereinbarungen sind auch in den übrigen Verwaltungsbereichen sinnvoll. Sie vermeiden Wartezeiten und treffen mit Sicherheit ihren gewünschten Ansprechpartner. Rathaus Lüchow Tel 05841/126-500 Einwohnermeldeamt Tel. 05841/126-520 Standesamt Lüchow Tel. 05841/126-511 Rathaus Clenze Tel. 05844/8322 Standesamt Clenze Tel. 05844/8321 Kleinere Abholungen sind ohne Termin möglich, sofern die Mitarbeitenden nicht in festen Beratungen gebunden sind. Bitte planen Sie dafür ggf. etwas mehr Zeit ein.

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de