Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Tostedt: Hundesteuer

    Allgemeine Informationen

    Das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der Hundesteuer, die abhängig von der Rasse des Hundes (Einstufung gefährlicher Hund) gemäß der in den Mitgliedsgemeinden vorliegenden Hundesteuersätzen erhoben wird.

    Ein erhöhter Satz gilt auch für das Halten von mehreren Hunden in einem Haushalt.

    Für jeden angemeldeten Hund wird einmalig eine Hundesteuermarke vergeben.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Tostedt: Hundesteuer

    Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro oder an den Fachbereich Finanzen, Abteilung Hundesteuer.

    Ansprechpartner

    Samtgemeindekasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstraße 24

    21255 Tostedt

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4182 298-108

    Telefon Festnetz: +49 4182 298-170

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Weitere Telefonnummer: 04182 - 298-171,-172,-165

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Steuern/Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenstraße 24

    21255 Tostedt

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Tostedt: Hundesteuer

    Bei Umzug

    • Umzugsdatum
    • Neue Adresse
    • Hundemarke

    Bei Abgabe Ihres Hundes an einen neuen Halter

    • Abgabedatum
    • Name und die Anschrift des neuen Halters
    • Hundemarke

    Bei Abgabe des Hundes ins Tierheim

    • Abgabedatum
    • Ggf. Einlieferungschein
    • Hundemarke

    Bei Tod Ihres Hundes

    • Ggf. Bescheinigung des Tierarztes
    • Sterbedatum des Hundes
    • Hundemarke

    Formulare

    Hinweise für Tostedt: Hundesteuer

    • Die Anmeldung kann ONLINE, persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen.
    • Das Formular zur Anmeldung finden Sie auf dieser Seite. Die Anmeldung kann auch formlos schriftlich erfolgen, Rasse und Alter des Hundes sind anzugeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Tostedt: Hundesteuer

    • Hundesteuersatzungen (siehe Dokumente)
    • Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise für Tostedt: Hundesteuer

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in den jeweiligen kommunalen Satzungen geregelt. Diese sehen eine Anmeldepflicht regelmäßg vor:

    • Ein Hund ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in einem Haushalt anzumelden.
    • Die Anmeldung kann ONLINE, persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Tostedt: Hundesteuer

    Die An- und Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Tostedt: Hundesteuer

    Die Bearbeitung beträgt ca. 1 Woche.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Tostedt: Hundesteuer

    Für die Anmeldung fällt keine Gebühr an.

    Die Höhe der Hundesteuer wird in der jeweiligen Gebührensatzung der Gemeinde festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de