Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Tostedt: Hundesteuer
Das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der Hundesteuer, die abhängig von der Rasse des Hundes (Einstufung gefährlicher Hund) gemäß der in den Mitgliedsgemeinden vorliegenden Hundesteuersätzen erhoben wird.
Ein erhöhter Satz gilt auch für das Halten von mehreren Hunden in einem Haushalt.
Für jeden angemeldeten Hund wird einmalig eine Hundesteuermarke vergeben.
Das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der Hundesteuer, die abhängig von der Rasse des Hundes (Einstufung gefährlicher Hund) gemäß der in den Mitgliedsgemeinden vorliegenden Hundesteuersätzen erhoben wird.
Ein erhöhter Satz gilt auch für das Halten von mehreren Hunden in einem Haushalt.
Für jeden angemeldeten Hund wird einmalig eine Hundesteuermarke vergeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Tostedt: Hundesteuer
Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro oder an den Fachbereich Finanzen, Abteilung Hundesteuer.
Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro oder an den Fachbereich Finanzen, Abteilung Hundesteuer.
Ansprechpartner
Samtgemeindekasse
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4182 298-170
Fax: +49 4182 298-108
Kontaktperson
Frau R. Behrens (Vollstreckung)
Weitere Informationen
Steuern/Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.30 Uhr
Kontakt
Fax: +49 4182 298-108
Kontaktperson
Frau Carola Matthies
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Tostedt: Hundesteuer
Bei Umzug
- Umzugsdatum
- Neue Adresse
- Hundemarke
Bei Abgabe Ihres Hundes an einen neuen Halter
- Abgabedatum
- Name und die Anschrift des neuen Halters
- Hundemarke
Bei Abgabe des Hundes ins Tierheim
- Abgabedatum
- Ggf. Einlieferungschein
- Hundemarke
Bei Tod Ihres Hundes
- Ggf. Bescheinigung des Tierarztes
- Sterbedatum des Hundes
- Hundemarke
Bei Umzug
- Umzugsdatum
- Neue Adresse
- Hundemarke
Bei Abgabe Ihres Hundes an einen neuen Halter
- Abgabedatum
- Name und die Anschrift des neuen Halters
- Hundemarke
Bei Abgabe des Hundes ins Tierheim
- Abgabedatum
- Ggf. Einlieferungschein
- Hundemarke
Bei Tod Ihres Hundes
- Ggf. Bescheinigung des Tierarztes
- Sterbedatum des Hundes
- Hundemarke
Formulare
Hinweise für Tostedt: Hundesteuer
- Die Anmeldung kann ONLINE, persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen.
- Das Formular zur Anmeldung finden Sie auf dieser Seite. Die Anmeldung kann auch formlos schriftlich erfolgen, Rasse und Alter des Hundes sind anzugeben.
- Die Anmeldung kann ONLINE, persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen.
- Das Formular zur Anmeldung finden Sie auf dieser Seite. Die Anmeldung kann auch formlos schriftlich erfolgen, Rasse und Alter des Hundes sind anzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Tostedt: Hundesteuer
- Hundesteuersatzungen (siehe Dokumente)
- Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
- Hundesteuersatzungen (siehe Dokumente)
- Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise für Tostedt: Hundesteuer
Jeder Hundehalter ist verpflichtet seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in den jeweiligen kommunalen Satzungen geregelt. Diese sehen eine Anmeldepflicht regelmäßg vor:
- Ein Hund ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in einem Haushalt anzumelden.
- Die Anmeldung kann ONLINE, persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in den jeweiligen kommunalen Satzungen geregelt. Diese sehen eine Anmeldepflicht regelmäßg vor:
- Ein Hund ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in einem Haushalt anzumelden.
- Die Anmeldung kann ONLINE, persönlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Tostedt: Hundesteuer
Die An- und Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Die An- und Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Tostedt: Hundesteuer
Die Bearbeitung beträgt ca. 1 Woche.
Die Bearbeitung beträgt ca. 1 Woche.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Tostedt: Hundesteuer
Für die Anmeldung fällt keine Gebühr an.
Die Höhe der Hundesteuer wird in der jeweiligen Gebührensatzung der Gemeinde festgelegt.
Für die Anmeldung fällt keine Gebühr an.
Die Höhe der Hundesteuer wird in der jeweiligen Gebührensatzung der Gemeinde festgelegt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Hinweise für Tostedt: Hundesteuer
- Hundesteuersätze 2024
- Hundesteuersatzung Gemeinde Dohren
- 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung Gemeinde Dohren
- Hundesteuersatzung Gemeinde Handeloh
- 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung Gemeinde Handeloh
- Hundesteuersatzung Gemeinde Heidenau
- 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung Gemeinde Heidenau
- Hundesteuersatzung Gemeinde Kakenstorf
- 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung Gemeinde Kakenstorf
- Hundesteuersatzung Gemeinde Königsmoor
- Hundesteuersatzung Gemeinde Otter
- Hundesteuersatzung Gemeinde Tostedt
- 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung Gemeinde Tostedt
- 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung Gemeinde Tostedt
- Hundesteuersatzung Gemeinde Welle
- Hundesteuersatzung Gemeinde Wistedt
- 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung Gemeinde Wistedt
- 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung Gemeinde Heidenau
- Hundesteuersatzung Gemeinde Königsmoor
- Hundesteuersatzung Gemeinde Tostedt
- 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung Gemeinde Wistedt
- 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung Gemeinde Handeloh
- Hundesteuersatzung Gemeinde Wistedt
- Hundesteuersatzung Gemeinde Welle
- Hundesteuersatzung Gemeinde Handeloh
- Hundesteuersatzung Gemeinde Kakenstorf
- 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung Gemeinde Tostedt
- Hundesteuersatzung Gemeinde Heidenau
- Hundesteuersatzung Gemeinde Otter
- 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung Gemeinde Dohren
- 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung Gemeinde Kakenstorf
- Hundesteuersätze 2024
- Hundesteuersatzung Gemeinde Dohren
- 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung Gemeinde Tostedt
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier