Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Hanstedt: Hundesteuer Festsetzung
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt.
Ansprechpartner
Team Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.
Kontakt
Fax: +49 4184 803-49
Telefon Festnetz: +49 4184 803-0
Kontaktperson
Frau Katharina Offermann
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hanstedt: Hundesteuer Festsetzung
Bei Umzug
- Umzugsdatum
- Neue Adresse
- Hundemarke
Bei Abgabe Ihres Hundes an einen neuen Halter
- Abgabedatum
- Name und die Anschrift des neuen Halters
- Hundemarke
Bei Abgabe des Hundes ins Tierheim
- Abgabedatum
- Ggf. Einlieferungschein
- Hundemarke
Bei Tod Ihres Hundes
- Ggf. Bescheinigung des Tierarztes
- Sterbedatum des Hundes
- Hundemarke
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hanstedt: Hundesteuer Festsetzung
Die An- und Abmeldung muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hanstedt: Hundesteuer Festsetzung
Für die Anmeldung fällt keine Gebühr an.
Die Höhe der Hundesteuer wird in der jeweiligen Gebührensatzung der Gemeinde festgelegt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Hinweise für Hanstedt: Hundesteuer Festsetzung
- Hundesteuersatzung Gemeinde Marxen vom 08.12.2015
- Hundesteuersatzung Gemeinde Asendorf vom 16.12.2015
- Steuerhebesätze
- Hundesteuersatzung Gemeinde Egestorf vom 12.05.2023
- Hundesteuersatzung Gemeinde Hanstedt vom 08.12.2015
- Hundesteuersatzung Gemeinde Brackel vom 02.12.2015
- Hundesteuersatzung Gemeinde Undeloh vom 21.12.2015
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier