Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Hanstedt: Hundesteuer Festsetzung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt.

    Ansprechpartner

    Team Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    21271 Hanstedt

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4184 803-0

    Fax: +49 4184 803-49

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 30.07.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hanstedt: Hundesteuer Festsetzung

    Bei Umzug

    • Umzugsdatum
    • Neue Adresse
    • Hundemarke

    Bei Abgabe Ihres Hundes an einen neuen Halter

    • Abgabedatum
    • Name und die Anschrift des neuen Halters
    • Hundemarke

    Bei Abgabe des Hundes ins Tierheim

    • Abgabedatum
    • Ggf. Einlieferungschein
    • Hundemarke

    Bei Tod Ihres Hundes

    • Ggf. Bescheinigung des Tierarztes
    • Sterbedatum des Hundes
    • Hundemarke

    Bei Umzug

    • Umzugsdatum
    • Neue Adresse
    • Hundemarke

    Bei Abgabe Ihres Hundes an einen neuen Halter

    • Abgabedatum
    • Name und die Anschrift des neuen Halters
    • Hundemarke

    Bei Abgabe des Hundes ins Tierheim

    • Abgabedatum
    • Ggf. Einlieferungschein
    • Hundemarke

    Bei Tod Ihres Hundes

    • Ggf. Bescheinigung des Tierarztes
    • Sterbedatum des Hundes
    • Hundemarke

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hanstedt: Hundesteuer Festsetzung

    Die An- und Abmeldung muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen.

    Die An- und Abmeldung muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hanstedt: Hundesteuer Festsetzung

    Für die Anmeldung fällt keine Gebühr an.

    Die Höhe der Hundesteuer wird in der jeweiligen Gebührensatzung der Gemeinde festgelegt.

    Für die Anmeldung fällt keine Gebühr an.

    Die Höhe der Hundesteuer wird in der jeweiligen Gebührensatzung der Gemeinde festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024