Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Elbmarsch: Hundesteuer Festsetzung
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Grund der Abmeldung eintritt.
Abmeldegründe können sein:
- Umzug des Halters nach außerhalb der Samtgemeinde Elbmarsch
- Abgabe des Hundes an einen anderen Halter (auch an das Tierheim)
- der Hund verstirbt
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Grund der Abmeldung eintritt.
Abmeldegründe können sein:
- Umzug des Halters nach außerhalb der Samtgemeinde Elbmarsch
- Abgabe des Hundes an einen anderen Halter (auch an das Tierheim)
- der Hund verstirbt
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Elbmarsch: Hundesteuer Festsetzung
Die Abmeldung der Hundesteuer ist im Steueramt der Samtgemeinde vorzunehmen.
Die Abmeldung der Hundesteuer ist im Steueramt der Samtgemeinde vorzunehmen.
Ansprechpartner
Steuern, Gebühren und Beiträge
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag zus. von 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag zus. von 14:00 - 18:30 Uhr Mittwoch g e s c h l o s s e n
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Elbmarsch: Hundesteuer Festsetzung
Bei Umzug
- Umzugsdaten
- Neue Adresse
- Hundemarke
Bei Abgabe des Hundes an einen neuen Halter
- Abgabedatum
- Name und Adresse des neuen Halters
- Hundemarke (soweit der neue Halter nicht im Samtgemeindegebiet gemeldet ist und somit die Hundemarke übernimmt)
Bei Abgabe des Hundes ins Tierheim
- Abgabedatum
- Ggf. Einlieferungsschein
- Hundemarke
Bei Tod des Hundes
- Ggf. Tierärztliche Bescheinigung
- Sterbedatum
- Hundemarke
Bei Umzug
- Umzugsdaten
- Neue Adresse
- Hundemarke
Bei Abgabe des Hundes an einen neuen Halter
- Abgabedatum
- Name und Adresse des neuen Halters
- Hundemarke (soweit der neue Halter nicht im Samtgemeindegebiet gemeldet ist und somit die Hundemarke übernimmt)
Bei Abgabe des Hundes ins Tierheim
- Abgabedatum
- Ggf. Einlieferungsschein
- Hundemarke
Bei Tod des Hundes
- Ggf. Tierärztliche Bescheinigung
- Sterbedatum
- Hundemarke
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Elbmarsch: Hundesteuer Festsetzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise für Elbmarsch: Hundesteuer Festsetzung
Nach erfolgter schriftlicher oder persönlicher Hundeabmeldung wird ein neuer Steuerbescheid erstellt. Die Steuer wird dabei anteilig auf die Monate berechnet, in der die Steuerpflicht bestand.
Nach erfolgter schriftlicher oder persönlicher Hundeabmeldung wird ein neuer Steuerbescheid erstellt. Die Steuer wird dabei anteilig auf die Monate berechnet, in der die Steuerpflicht bestand.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Elbmarsch: Hundesteuer Festsetzung
Bei der Abmeldung der Hunde von der Hundesteuer fallen keine Gebühren an.
Bei der Abmeldung der Hunde von der Hundesteuer fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier