Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Elbmarsch: Hundesteuer Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Grund der Abmeldung eintritt.

    Abmeldegründe können sein:

    - Umzug des Halters nach außerhalb der Samtgemeinde Elbmarsch

    - Abgabe des Hundes an einen anderen Halter (auch an das Tierheim)

    - der Hund verstirbt



    Allgemeine Informationen

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Grund der Abmeldung eintritt.

    Abmeldegründe können sein:

    - Umzug des Halters nach außerhalb der Samtgemeinde Elbmarsch

    - Abgabe des Hundes an einen anderen Halter (auch an das Tierheim)

    - der Hund verstirbt



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Elbmarsch: Hundesteuer Festsetzung

    Die Abmeldung der Hundesteuer ist im Steueramt der Samtgemeinde vorzunehmen.

    Die Abmeldung der Hundesteuer ist im Steueramt der Samtgemeinde vorzunehmen.

    Ansprechpartner

    Steuern, Gebühren und Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Elbuferstraße 98

    21436 Marschacht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag zus. von 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag zus. von 14:00 - 18:30 Uhr Mittwoch g e s c h l o s s e n

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4176 9099-33

    Fax: +49 4176 9099-44

    E-Mail: b.heins@sg-elbmarsch.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Elbmarsch)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Elbmarsch: Hundesteuer Festsetzung

    Bei Umzug

    - Umzugsdaten

    - Neue Adresse

    - Hundemarke

    Bei Abgabe des Hundes an einen neuen Halter

    - Abgabedatum

    - Name und Adresse des neuen Halters

    - Hundemarke (soweit der neue Halter nicht im Samtgemeindegebiet gemeldet ist und somit die Hundemarke übernimmt)

    Bei Abgabe des Hundes ins Tierheim

    - Abgabedatum

    - Ggf. Einlieferungsschein

    - Hundemarke

    Bei Tod des Hundes

    - Ggf. Tierärztliche Bescheinigung

    - Sterbedatum

    - Hundemarke

    Bei Umzug

    - Umzugsdaten

    - Neue Adresse

    - Hundemarke

    Bei Abgabe des Hundes an einen neuen Halter

    - Abgabedatum

    - Name und Adresse des neuen Halters

    - Hundemarke (soweit der neue Halter nicht im Samtgemeindegebiet gemeldet ist und somit die Hundemarke übernimmt)

    Bei Abgabe des Hundes ins Tierheim

    - Abgabedatum

    - Ggf. Einlieferungsschein

    - Hundemarke

    Bei Tod des Hundes

    - Ggf. Tierärztliche Bescheinigung

    - Sterbedatum

    - Hundemarke

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise für Elbmarsch: Hundesteuer Festsetzung

    Nach erfolgter schriftlicher oder persönlicher Hundeabmeldung wird ein neuer Steuerbescheid erstellt. Die Steuer wird dabei anteilig auf die Monate berechnet, in der die Steuerpflicht bestand.

    Nach erfolgter schriftlicher oder persönlicher Hundeabmeldung wird ein neuer Steuerbescheid erstellt. Die Steuer wird dabei anteilig auf die Monate berechnet, in der die Steuerpflicht bestand.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Elbmarsch: Hundesteuer Festsetzung

    Bei der Abmeldung der Hunde von der Hundesteuer fallen keine Gebühren an.

    Bei der Abmeldung der Hunde von der Hundesteuer fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Elbmarsch: Hundesteuer Festsetzung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)