Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Seevetal: Hundesteuer
Das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der Hundesteuer, die unabhängig von der Rasse des Hundes mit einem einheitlichen Satz erhoben wird.
Ein erhöhter Satz gilt ausschließlich für das Halten von mehreren Hunden in einem Haushalt.
Für jeden angemeldeten Hund wird einmalig eine Hundesteuermarke vergeben.
Das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der Hundesteuer, die unabhängig von der Rasse des Hundes mit einem einheitlichen Satz erhoben wird.
Ein erhöhter Satz gilt ausschließlich für das Halten von mehreren Hunden in einem Haushalt.
Für jeden angemeldeten Hund wird einmalig eine Hundesteuermarke vergeben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Seevetal: Hundesteuer
Kämmereiabteilung (Bereich Steuern) der Gemeinde Seevetal.
Kämmereiabteilung (Bereich Steuern) der Gemeinde Seevetal.
Ansprechpartner
Gemeindesteuern
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4105 55-2223
E-Mail: steuern-abgaben@seevetal.de
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Seevetal: Hundesteuer
- An- bzw. Abmeldeformular
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung
- Nachweis der Chippung
- Hundesteuermarke (bei Abmeldung des Hundes)
- Nachweis für eine lt. Satzung/Änderungssatzung mögliche Ermäßigung der Hundesteuer, z.B. Wachhund oder Blindenhund
- evtl. Tierübereignungsvertrag lt. Satzung/Änderungssatzung der Gemeinde Seevetal
- An- bzw. Abmeldeformular
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung
- Nachweis der Chippung
- Hundesteuermarke (bei Abmeldung des Hundes)
- Nachweis für eine lt. Satzung/Änderungssatzung mögliche Ermäßigung der Hundesteuer, z.B. Wachhund oder Blindenhund
- evtl. Tierübereignungsvertrag lt. Satzung/Änderungssatzung der Gemeinde Seevetal
Formulare
Hinweise für Seevetal: Hundesteuer
Das An- bzw. Abmeldeformular kann ausgedruckt und ausgefüllt mit allen notwendigen Anlagen direkt an die Kämmereiabteilung (Bereich Steuern) gesandt werden.
- Änderung der Bankverbindung
- Abmeldung von der Hundesteuer
- Anmeldung zur Hundesteuer
- Antrag auf Aushändigung einer Hundesteuer-Ersatzmarke
- Erteilung SEPA-Lastschriftmandat (Gemeinde Seevetal Steuerabteilung)
Das An- bzw. Abmeldeformular kann ausgedruckt und ausgefüllt mit allen notwendigen Anlagen direkt an die Kämmereiabteilung (Bereich Steuern) gesandt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Seevetal: Hundesteuer
- Hundesteuersatzung vom 19.12.2002 und Änderungssatzungen vom 08.12.2009 und 14.12.2010
- Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
- Hundesteuersatzung vom 19.12.2002 und Änderungssatzungen vom 08.12.2009 und 14.12.2010
- Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise für Seevetal: Hundesteuer
Nach erfolgter An- bzw. Abmeldung wird ein Steuerbescheid erstellt und versandt.
Nach erfolgter An- bzw. Abmeldung wird ein Steuerbescheid erstellt und versandt.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Seevetal: Hundesteuer
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde unter Angabe der Rasse anzumelden.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft.
Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich abzumelden.
Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Chippung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde unter Angabe der Rasse anzumelden.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft.
Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich abzumelden.
Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Chippung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Seevetal: Hundesteuer
ca 1. Woche
ca 1. Woche
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Seevetal: Hundesteuer
Für die An- bzw. Abmeldung des Hundes fällt keine Gebühr an.
Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein.
Die Hundesteuer beträgt jährlich für den
- 1. Hund 48,00 Euro
- 2. Hund 84,00 Euro
- 3. und alle weiteren Hunde 120,00 Euro
und ist unabhängig von der Rasse.
Für die An- bzw. Abmeldung des Hundes fällt keine Gebühr an.
Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein.
Die Hundesteuer beträgt jährlich für den
- 1. Hund 48,00 Euro
- 2. Hund 84,00 Euro
- 3. und alle weiteren Hunde 120,00 Euro
und ist unabhängig von der Rasse.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Seevetal: Hundesteuer
Beachten Sie bitte, dass die Staffelung der Hundesteuerhöhe bei mehreren Hunden pro Hund und Haushalt erfolgt. Die Hundesteuer wird für ein Jahr um die Hälfte ermäßigt, wenn Sie einen entsprechenden Tierübereignungsvertrag eines Tierheims/Vereins vorlegen, mit dem die Gemeinde einen Vertrag über die Unterbringung von Fundtieren geschlossen hat.
(Stand März 2021: Tierschutzverein "Fundtiere im Landkreis Harburg e.V.")
Beachten Sie bitte, dass die Staffelung der Hundesteuerhöhe bei mehreren Hunden pro Hund und Haushalt erfolgt. Die Hundesteuer wird für ein Jahr um die Hälfte ermäßigt, wenn Sie einen entsprechenden Tierübereignungsvertrag eines Tierheims/Vereins vorlegen, mit dem die Gemeinde einen Vertrag über die Unterbringung von Fundtieren geschlossen hat.
(Stand März 2021: Tierschutzverein "Fundtiere im Landkreis Harburg e.V.")
Weitere Informationen
Hinweise für Seevetal: Hundesteuer
- Hundesteuersatzung 19.12.2002
- 1. Änderungssatzung Hundesteuer 08.12.2009
- 2. Änderungssatzung Hundesteuer 14.12.2010
- Hinweise für Hundebesitzer und HundebesitzerinnenWenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt aufnehmen möchten, gibt es viele Dinge zu bedenken und zu beherzigen.
- Fundtiere im Landkreis Harburg e.V.
- Hundersteuermarke: Verlust
- Hundesteuersatzung 19.12.2002
- 1. Änderungssatzung Hundesteuer 08.12.2009
- 2. Änderungssatzung Hundesteuer 14.12.2010
- Hundersteuermarke: Verlust
- Hinweise für Hundebesitzer und HundebesitzerinnenWenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt aufnehmen möchten, gibt es viele Dinge zu bedenken und zu beherzigen.
- Fundtiere im Landkreis Harburg e.V.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier