Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Seevetal: Hundesteuer

    Allgemeine Informationen

    Das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der Hundesteuer, die unabhängig von der Rasse des Hundes mit einem einheitlichen Satz erhoben wird.

    Ein erhöhter Satz gilt ausschließlich für das Halten von mehreren Hunden in einem Haushalt.

    Für jeden angemeldeten Hund wird einmalig eine Hundesteuermarke vergeben.



    Allgemeine Informationen

    Das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der Hundesteuer, die unabhängig von der Rasse des Hundes mit einem einheitlichen Satz erhoben wird.

    Ein erhöhter Satz gilt ausschließlich für das Halten von mehreren Hunden in einem Haushalt.

    Für jeden angemeldeten Hund wird einmalig eine Hundesteuermarke vergeben.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Seevetal: Hundesteuer

    Kämmereiabteilung (Bereich Steuern) der Gemeinde Seevetal.

    Kämmereiabteilung (Bereich Steuern) der Gemeinde Seevetal.

    Ansprechpartner

    Gemeindesteuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 11

    21218 Seevetal

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-2223

    E-Mail: steuern-abgaben@seevetal.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Seevetal: Hundesteuer

    • An- bzw. Abmeldeformular
    • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung
    • Nachweis der Chippung
    • Hundesteuermarke (bei Abmeldung des Hundes)
    • Nachweis für eine lt. Satzung/Änderungssatzung mögliche Ermäßigung der Hundesteuer, z.B. Wachhund oder Blindenhund
    • evtl. Tierübereignungsvertrag lt. Satzung/Änderungssatzung der Gemeinde Seevetal
    • An- bzw. Abmeldeformular
    • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung
    • Nachweis der Chippung
    • Hundesteuermarke (bei Abmeldung des Hundes)
    • Nachweis für eine lt. Satzung/Änderungssatzung mögliche Ermäßigung der Hundesteuer, z.B. Wachhund oder Blindenhund
    • evtl. Tierübereignungsvertrag lt. Satzung/Änderungssatzung der Gemeinde Seevetal

    Formulare

    Hinweise für Seevetal: Hundesteuer

    Das  An- bzw. Abmeldeformular kann ausgedruckt und ausgefüllt mit allen notwendigen Anlagen direkt an die Kämmereiabteilung (Bereich Steuern) gesandt werden.

    Das An- bzw. Abmeldeformular kann ausgedruckt und ausgefüllt mit allen notwendigen Anlagen direkt an die Kämmereiabteilung (Bereich Steuern) gesandt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Seevetal: Hundesteuer

    • Hundesteuersatzung vom 19.12.2002 und Änderungssatzungen vom 08.12.2009 und 14.12.2010
    • Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
    • Hundesteuersatzung vom 19.12.2002 und Änderungssatzungen vom 08.12.2009 und 14.12.2010
    • Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise für Seevetal: Hundesteuer

    Nach erfolgter An- bzw. Abmeldung wird ein Steuerbescheid erstellt und versandt.

    Nach erfolgter An- bzw. Abmeldung wird ein Steuerbescheid erstellt und versandt.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Seevetal: Hundesteuer

    Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde unter Angabe der Rasse anzumelden.

    Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft.

    Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich abzumelden.

    Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Chippung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten.

    Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde unter Angabe der Rasse anzumelden.

    Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft.

    Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich abzumelden.

    Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Chippung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Seevetal: Hundesteuer

    ca 1. Woche

    ca 1. Woche

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Seevetal: Hundesteuer

    Für die An- bzw. Abmeldung des Hundes fällt keine Gebühr an.

    Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein.

    Die Hundesteuer beträgt jährlich für den

    • 1. Hund 48,00 Euro
    • 2. Hund 84,00 Euro 
    • 3. und alle weiteren Hunde 120,00 Euro

    und ist unabhängig von der Rasse.

    Für die An- bzw. Abmeldung des Hundes fällt keine Gebühr an.

    Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein.

    Die Hundesteuer beträgt jährlich für den

    • 1. Hund 48,00 Euro
    • 2. Hund 84,00 Euro
    • 3. und alle weiteren Hunde 120,00 Euro

    und ist unabhängig von der Rasse.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Hinweise für Seevetal: Hundesteuer

    Beachten Sie bitte, dass die Staffelung der Hundesteuerhöhe bei mehreren Hunden pro Hund und Haushalt erfolgt. Die Hundesteuer wird für ein Jahr um die Hälfte ermäßigt, wenn Sie einen entsprechenden Tierübereignungsvertrag eines Tierheims/Vereins vorlegen, mit dem die Gemeinde einen Vertrag über die Unterbringung von Fundtieren geschlossen hat.
    (Stand März 2021: Tierschutzverein "Fundtiere im Landkreis Harburg e.V.")

    Beachten Sie bitte, dass die Staffelung der Hundesteuerhöhe bei mehreren Hunden pro Hund und Haushalt erfolgt. Die Hundesteuer wird für ein Jahr um die Hälfte ermäßigt, wenn Sie einen entsprechenden Tierübereignungsvertrag eines Tierheims/Vereins vorlegen, mit dem die Gemeinde einen Vertrag über die Unterbringung von Fundtieren geschlossen hat.
    (Stand März 2021: Tierschutzverein "Fundtiere im Landkreis Harburg e.V.")

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024