Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Hundesteuer Festsetzung
Zur Beachtung:
Im Bürgerbüro können Sie An- und Abmeldungen zur Hundesteuer vornehmen. Fragen zu bereits erteilten Hundesteuer-Bescheiden richten Sie bitte nicht an das Bürgerbüro, sondern an den städtischen Fachdienst Steuern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Buchholz in der Nordheide - Abteilung 3.1 Bürgerservice, Ordnung und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4181 214-0
Kontaktperson
Frau Sabine Brieger
Frau Frauke Gärtner
Herr Heiko Schmidt
Frau N. Theile
Herr Mark Warrelmann
Frau Hanna Riebesehl-Peña
Stadt Buchholz in der Nordheide - Abteilung 1.3 - Finanzmanagement und Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4181 214-0
Kontaktperson
Herr Dirk Bonhage
Herr Shawn Millanowski
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier