Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Nienstädt (Kreis Schaumburg, Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Schaumburg: Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Auhagen

    Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2016 jährlich in der Gemeinde Auhagen:

    für jeden ersten Hund

    70,00 €

    für jeden zweiten Hund

    140,00 €

    für jeden weiteren Hund

    200,00 €

    für jeden gefährlichen Hund 

    400,00 €

    Hundesteuer Hagenburg

    Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2005 jährlich in der Flecken Hagenburg:

    für jeden ersten Hund

    70,00 €

    für jeden zweiten Hund

    140,00 €

    für jeden weiteren Hund 

    200,00 €

    Hundesteuer Sachsenhagen

    Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2016 jährlich in der Stadt Sachsenhagen:

    für jeden ersten Hund

    60,00 €

    für jeden zweiten Hund

    120,00 €

    für jeden weiteren Hund 

    180,00 €

    für jeden gefährlichen Hund 

    400,00 €

    Hundesteuer Wölpinghausen

    Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2016 jährlich in der Gemeinde Wölpinghausen:

    für jeden ersten Hund

    55,00 €

    für jeden zweiten Hund

    120,00 €

    für jeden weiteren Hund 

    200,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de