Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Obernkirchen: Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Es bestehen regionale Unterschiede bzgl. der Höhe der Hundesteuer. Für Obernkirchen gelten zur Zeit folgende Steuersätze.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Obernkirchen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do. und Fr. 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Mo. 14.00 - 16.00 Uhr Do. 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Obernkirchen: Hundesteuer
Hundesteuer-Abmeldung
Hundesteuer-Anmeldung
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Schaumburg: Hundesteuer Festsetzung
Hundesteuer Auhagen
Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2016 jährlich in der Gemeinde Auhagen:
für jeden ersten Hund
70,00 €
für jeden zweiten Hund
140,00 €
für jeden weiteren Hund
200,00 €
für jeden gefährlichen Hund
400,00 €
Hundesteuer Hagenburg
Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2005 jährlich in der Flecken Hagenburg:
für jeden ersten Hund
70,00 €
für jeden zweiten Hund
140,00 €
für jeden weiteren Hund
200,00 €
Hundesteuer Sachsenhagen
Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2016 jährlich in der Stadt Sachsenhagen:
für jeden ersten Hund
60,00 €
für jeden zweiten Hund
120,00 €
für jeden weiteren Hund
180,00 €
für jeden gefährlichen Hund
400,00 €
Hundesteuer Wölpinghausen
Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2016 jährlich in der Gemeinde Wölpinghausen:
für jeden ersten Hund
55,00 €
für jeden zweiten Hund
120,00 €
für jeden weiteren Hund
200,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Obernkirchen: Hundesteuer
Bitte fügen Sie der Anmeldung 1,00 Euro für die Hundesteuermarke bei!
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier