Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Nienburg (Weser): Hundesteuer Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Sind Sie "auf den Hund gekommen" ?

    Nein, nun im ernst, Sie besitzen neuerdings einen Hund oder sind mit Ihrem Hund zu uns gezogen? Dann werden Sie Ihren Hund bei uns anmelden müssen.

    Übrigens, falls Sie mit Ihrem Hund zu uns gezogen sind, dürfen sie nicht vergessen, Ihr Tier am alten Wohnsitz abzumelden.

    Sollten Sie hingegen von uns mit Ihrem Hund in eine andere Kommune ziehen, muss der Hund hier abgemeldet werden. Gleiches gilt natürlich auch, falls Ihr Hund verstorben ist oder Sie ihren Hund abgegeben haben.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer sind § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und unsere Hundesteuersatzung in den zur Zeit geltenden Fassungen.

    Die Höhe der Steuersätze sowie weitere Details entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

    Steuerschuldner ist der Hundehalter.

    Sind Sie "auf den Hund gekommen" ?

    Nein, nun im ernst, Sie besitzen neuerdings einen Hund oder sind mit Ihrem Hund zu uns gezogen? Dann werden Sie Ihren Hund bei uns anmelden müssen.

    Übrigens, falls Sie mit Ihrem Hund zu uns gezogen sind, dürfen sie nicht vergessen, Ihr Tier am alten Wohnsitz abzumelden.

    Sollten Sie hingegen von uns mit Ihrem Hund in eine andere Kommune ziehen, muss der Hund hier abgemeldet werden. Gleiches gilt natürlich auch, falls Ihr Hund verstorben ist oder Sie ihren Hund abgegeben haben.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer sind § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und unsere Hundesteuersatzung in den zur Zeit geltenden Fassungen.

    Die Höhe der Steuersätze sowie weitere Details entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

    Steuerschuldner ist der Hundehalter.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Steuern

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Nienburg (Weser): Hundesteuer Festsetzung

    § 3 des Niedersächsisches Kommunalabgabengesetzes

    § 3 des Niedersächsisches Kommunalabgabengesetzes

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de