Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Harsum - Fachbereich 2

    Beschreibung

    Kämmerei und Finanzen

    Adresse

    Postanschrift

    Oststraße 27

    31177 Harsum

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05127 405-0

    E-Mail: info@harsum.de

    Kontaktperson

    • Frau Marianne Fromm
      Postanschrift

      Oststraße 27

      31177 Harsum

      Telefon Festnetz: 05127 405-126

      E-Mail: marianne.fromm@harsum.de

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Harsum

    Adresse

    Hausanschrift

    Oststraße 27

    31177 Harsum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05127 405-0

    Fax: 05127 405-44

    E-Mail: info@harsum.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de