Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Elze

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 61

    31008 Elze

    Öffnungszeiten

    Montag 8.00 bis 12.30 Uhr Dienstag 8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Mittwoch nur nach Vereinbarung Donnerstag 8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder unter www.elze.de/online-terminbuchung einen Termin.

    Kontakt

    Fax: 05068 464-77

    Telefon Festnetz: 05068 464-0

    E-Mail: stadtverwaltung@elze.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Elze: Hundesteuer Festsetzung

    Die Stadt Elze erhebt die Hundesteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung der Stadt Elze.

    Die Hundesteuersätze betragen derzeit

    für den 1. Hund EUR 60,00 pro Jahr
    für den 2. Hund EUR 84,00 pro Jahr
    und für jeden weiteren Hund EUR 108,00 pro Jahr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de