Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Kirchdorf: Hundesteuer Festsetzung
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Kirchdorf.
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Kirchdorf.
Ansprechpartner
Fachbereich III - Finanzen und Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin!
Kontakt
Kontaktperson
Frau Riekmann
Telefon Festnetz: 04273 88-22
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Kirchdorf: Hundesteuer Festsetzung
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ergibt sich aus dem § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde.
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ergibt sich aus dem § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Kirchdorf: Hundesteuer Festsetzung
Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie bitte der folgenden Auflistung. Die Hundesteuer ist jährlich zu zahlen.
Gemeinde Bahrenborstel
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Gemeinde Barenburg
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Gemeinde Freistatt
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Gemeinde Kirchdorf
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Gemeinde Varrel
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Gemeinde Wehrbleck
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie bitte der folgenden Auflistung. Die Hundesteuer ist jährlich zu zahlen.
Gemeinde Bahrenborstel
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Gemeinde Barenburg
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Gemeinde Freistatt
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Gemeinde Kirchdorf
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Gemeinde Varrel
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Gemeinde Wehrbleck
Erster Hund 40,00 Euro
Zweiter Hund 80,00 Euro
Weitere Hunde 140,00 Euro
Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Hinweise für Kirchdorf: Hundesteuer Festsetzung
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Bahrenborstel
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Barenburg
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Freistatt
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchdorf
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Varrel
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Wehrbleck
- Hundehaltung Anmeldung
- Hundehaltung Abmeldung
- Hundehaltung
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchdorf
- Hundehaltung Anmeldung
- Hundehaltung
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Barenburg
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Varrel
- Hundehaltung Abmeldung
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Bahrenborstel
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Wehrbleck
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Freistatt
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier