Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Kirchdorf: Hundesteuer Festsetzung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Kirchdorf.

    Ansprechpartner

    Fachbereich III - Finanzen und Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    27245 Kirchdorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04273 88-0

    Fax: 04273 88-48

    E-Mail: info@kirchdorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Kirchdorf: Hundesteuer Festsetzung

    Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ergibt sich aus dem § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde.

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Kirchdorf: Hundesteuer Festsetzung

    Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie bitte der folgenden Auflistung. Die Hundesteuer ist jährlich zu zahlen.

    Gemeinde Bahrenborstel
    Erster Hund 40,00 Euro
    Zweiter Hund 80,00 Euro
    Weitere Hunde 140,00 Euro
    Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro

    Gemeinde Barenburg
    Erster Hund 40,00 Euro
    Zweiter Hund 80,00 Euro
    Weitere Hunde 140,00 Euro
    Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro

    Gemeinde Freistatt
    Erster Hund 40,00 Euro
    Zweiter Hund 80,00 Euro
    Weitere Hunde 140,00 Euro
    Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro

    Gemeinde Kirchdorf
    Erster Hund 40,00 Euro
    Zweiter Hund 80,00 Euro
    Weitere Hunde 140,00 Euro
    Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro

    Gemeinde Varrel
    Erster Hund 40,00 Euro
    Zweiter Hund 80,00 Euro
    Weitere Hunde 140,00 Euro
    Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro

    Gemeinde Wehrbleck
    Erster Hund 40,00 Euro
    Zweiter Hund 80,00 Euro
    Weitere Hunde 140,00 Euro
    Für einen gefährlichen Hund 620,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de