Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Stuhr: Hundesteuer Festsetzung

    Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Es handelt sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten.
          

    Steuerbefreiung, Steuerermäßigung:
    Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Stuhr sieht Steuerbefreiungen und -ermäßigungen in Einzelfällen vor. Da die Steuerbefreiungen und -ermäßigungen antragsabhängig sind, sind Fristen zu beachten. Bitte sprechen Sie hierzu die Sachbearbeiter an.

    Die speziellen Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Gemeinde Stuhr. Das Formular für die An- und Abmeldung Ihres Hundes steht Ihnen als PDF-Dokument zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stuhr - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Blockener Straße 6

    28816 Stuhr

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Fachdienst "Finanzen" ab 04.01.2023 Mo, Di, Do und Fr. 09:00 - 12:00 Uhr Mo und Di. 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Do. 14:00 - 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0421 5695-9227

    Telefon Festnetz: 0421 5695-227

    E-Mail: J.Trendel@Stuhr.de

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Stuhr: Hundesteuer Festsetzung

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Stuhr: Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuersatzung der Gemeinde Stuhr

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de