Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Uetze: Hundesteuer
Leider ist es nicht möglich die Hundesteueran- oder -abmeldung elektronisch vorzunehmen, da sie einer Unterschrift bedarf. Das ausgefüllte Formular muss daher entweder per Post an die Gemeinde geschickt oder hier eingereicht werden.
Leider ist es nicht möglich die Hundesteueran- oder -abmeldung elektronisch vorzunehmen, da sie einer Unterschrift bedarf. Das ausgefüllte Formular muss daher entweder per Post an die Gemeinde geschickt oder hier eingereicht werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Uetze: Hundesteuer
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Uetze: Hundesteuer
Gebühren für die An- und Abmeldung fallen nicht an.
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt in der Gemeinde Uetze jährlich:
Für den ersten Hund 88,- Euro,
für den zweiten Hund 129,- Euro,
für jeden weiteren Hund 129,- Euro,
gefährliche Hunde 440,- Euro.
Die Gebühr ist jährlich zum 01.07. fällig.
Gebühren für die An- und Abmeldung fallen nicht an.
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt in der Gemeinde Uetze jährlich:
Für den ersten Hund 88,- Euro,
für den zweiten Hund 129,- Euro,
für jeden weiteren Hund 129,- Euro,
gefährliche Hunde 440,- Euro.
Die Gebühr ist jährlich zum 01.07. fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Hinweise für Uetze: Hundesteuer
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier