Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Team 20 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Gemeinde Uetze)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Uetze)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Uetze: Hundesteuer

    Leider ist es nicht möglich die Hundesteueran- oder -abmeldung elektronisch vorzunehmen, da sie einer Unterschrift bedarf. Das ausgefüllte Formular muss daher entweder per Post an die Gemeinde geschickt oder hier eingereicht werden.

    Leider ist es nicht möglich die Hundesteueran- oder -abmeldung elektronisch vorzunehmen, da sie einer Unterschrift bedarf. Das ausgefüllte Formular muss daher entweder per Post an die Gemeinde geschickt oder hier eingereicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Uetze: Hundesteuer

    Gebühren für die An- und Abmeldung fallen nicht an.

    Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt in der Gemeinde Uetze jährlich:

    Für den ersten Hund            88,- Euro,
    für den zweiten Hund         129,- Euro,
    für jeden weiteren Hund     129,- Euro,
    gefährliche Hunde              440,- Euro.

    Die Gebühr ist jährlich zum 01.07. fällig.

    Gebühren für die An- und Abmeldung fallen nicht an.

    Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt in der Gemeinde Uetze jährlich:

    Für den ersten Hund 88,- Euro,
    für den zweiten Hund 129,- Euro,
    für jeden weiteren Hund 129,- Euro,
    gefährliche Hunde 440,- Euro.

    Die Gebühr ist jährlich zum 01.07. fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)