Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Springe: Hundesteuer Festsetzung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Springe
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Springe
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Springe: Hundesteuer Festsetzung
Die Zuständigkeit liegt bei Stadt Springe.
Die Zuständigkeit liegt bei Stadt Springe.
Ansprechpartner
Fachdienst 20 - Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: finanzen@springe.de
Kontaktperson
Frau Geide
Zuständig für
- Sonstiges: hundesteuer@springe.de
Fax: 05041 73-9285
Telefon Festnetz: 05041 73-285
E-Mail: cornelia.geide@springe.de
Frau Stappenbeck
Zuständig für
- Sonstiges: hundesteuer@springe.de
Telefon Festnetz: 05041 73-257
Fax: 05041 73-9257
E-Mail: hildegard.stappenbeck@springe.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Springe: Hundesteuer Festsetzung
- Anmeldung HundesteuerHiermit melden Sie Ihren Hund zur Hundesteuer an.
- Abmeldung HundesteuerHiermit melden Sie Ihren Hund von der Hundesteuer ab.
- Anmeldung HundesteuerHiermit melden Sie Ihren Hund zur Hundesteuer an.
- Abmeldung HundesteuerHiermit melden Sie Ihren Hund von der Hundesteuer ab.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise für Springe: Hundesteuer Festsetzung
- Hundesteuersatzung der Stadt Springe
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
- Hundesteuersatzung der Stadt Springe
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Springe: Hundesteuer Festsetzung
Die neuen Hundesteuermarken gelten für die Jahre 2024 - 2026.
Die Hundesteuer beträgt
- für den 1. Hund 96,-- €/Jahr
- für den 2. Hund 150,-- €/Jahr
- und für jeden weiteren Hund 180,-- €/Jahr.
Die neuen Hundesteuermarken gelten für die Jahre 2024 - 2026.
Die Hundesteuer beträgt
- für den 1. Hund 96,-- €/Jahr
- für den 2. Hund 150,-- €/Jahr
- und für jeden weiteren Hund 180,-- €/Jahr.
Weitere Informationen
Hinweise für Springe: Hundesteuer Festsetzung
- HundesteuersatzungHundesteuersatzung Stadt Springe
- Merkblatt Hundehaltung
- Merkblatt Hundehaltung
- HundesteuersatzungHundesteuersatzung Stadt Springe
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier