Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Springe: Hundesteuer Festsetzung

    Allgemeine Informationen

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Springe



    Allgemeine Informationen

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Springe



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Springe: Hundesteuer Festsetzung

    Die Zuständigkeit liegt bei Stadt Springe.

    Die Zuständigkeit liegt bei Stadt Springe.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 20 - Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Burghof 1

    31832 Springe

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Der Fachdienst Finanzwesen ist für die Haushaltswirtschaft (Beschaffung, Planung Verwendung und Kontrolle öffentlicher Mittel) sowie insbesondere die Aufstellung, Feststellung und Ausführung der eigenen Haushaltspläne zuständig. Circa ein Viertel aller ordentlichen Erträge der Stadt Springe wird von den Bürgern direkt über Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer aufgebracht. Die Veranlagung dieser zur stetigen Aufgabenerfüllung erforderlichen eigenen öffentlich-rechtlichen Finanzmittel (derzeit ca. 12 Mio. €) erfolgt durch die Steuerabteilung des Fachdienstes Finanzen.

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Stadt Springe)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Springe)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Springe: Hundesteuer Festsetzung

    Rechtsgrundlage(n)

    • Kommunale Satzung

    Hinweise für Springe: Hundesteuer Festsetzung

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Hinweise für Springe: Hundesteuer Festsetzung

    Die neuen Hundesteuermarken gelten für die Jahre 2024 - 2026.

    Die Hundesteuer beträgt

    • für den 1. Hund 96,-- €/Jahr
    • für den 2. Hund 150,-- €/Jahr
    • und für jeden weiteren Hund 180,-- €/Jahr.

    Die neuen Hundesteuermarken gelten für die Jahre 2024 - 2026.

    Die Hundesteuer beträgt

    • für den 1. Hund 96,-- €/Jahr
    • für den 2. Hund 150,-- €/Jahr
    • und für jeden weiteren Hund 180,-- €/Jahr.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Springe: Hundesteuer Festsetzung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)