Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte

    Stadt Lehrte, s. "An wen muss ich mich wenden"

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte

    Die Hundeanmeldung oder Hundeabmeldung kann im Bürgerbüro der Stadt Lehrte vorgenommen werden oder im Fachdienst Finanzen und Liegenschaften in der 2. Etage.

    Ansprechpartner

    Stadt Lehrte - Sachgebiet Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    31275 Lehrte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05132 505-0

    Fax: 05132 505-1099

    E-Mail: info@lehrte.de

    Kontaktperson

    Formulare

    SEPA Basislastschriftmandat

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte

    Anmeldung Hund

    Abmeldung Hund

    Hundesteuersatzung bis 31.12.2023

    Hundesteuersatzung ab 01.01.2024

    Sepa Basislastschriftmandat Hundesteuer

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte

    Der Hund muss im landesweiten zentralen Register angemeldet werden.

    Die erforderliche Sachkunde über die Haltung eines Hundes muss vorliegen. Als sachkundig gilt unter anderem auch, wer innerhalb der letzten 10 Jahre vor Aufnahme der Hundehaltung mindestens 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat.

    Für Hunde, die älter als sechs Monate sind, ist eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung abzuschließen.

    Hunde, die älter als 6 Monate sind, sind durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder/Chip) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte

    Falls die oder der Steuerpflichtige mit der Festsetzung oder Erhebung der Steuer nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstr. 15, 30175 Hannover einzulegen.

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte

    • Wer einen Hund anschafft
    • Wer mit einem Hund zuzieht
    • Wenn der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt
    • Wer mit einem Hund wegzieht

    ...hat dies binnen 2 Wochen bei der Stadt Lehrte schriftlich anzuzeigen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung erfolgen. Die Voraussetzungen hierfür können in der Hundesteuersatzung entnommen werden. Für eine Steuerermäßigung oder eine Steuerbefreiung ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte

    Die Klageerhebung gegen den Hundesteuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung.

    Sollten bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf die Steuern fällig werden, müssen diese termingerecht gezahlt werden. Ein Rechtsbehelf hat nach § 80 Absatz 2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben keine aufschiebende Wirkung. Eventuell überzahlte Beträge werden später erstattet oder verrechnet.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de