Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte
Stadt Lehrte, s. "An wen muss ich mich wenden"
Stadt Lehrte, s. "An wen muss ich mich wenden"
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte
Die Hundeanmeldung oder Hundeabmeldung kann im Bürgerbüro der Stadt Lehrte vorgenommen werden oder im Fachdienst Finanzen und Liegenschaften in der 2. Etage.
Die Hundeanmeldung oder Hundeabmeldung kann im Bürgerbüro der Stadt Lehrte vorgenommen werden oder im Fachdienst Finanzen und Liegenschaften in der 2. Etage.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte
Anmeldung Hund
Abmeldung Hund
Hundesteuersatzung bis 31.12.2023
Hundesteuersatzung ab 01.01.2024
Sepa Basislastschriftmandat Hundesteuer
Anmeldung Hund
Abmeldung Hund
Hundesteuersatzung bis 31.12.2023
Hundesteuersatzung ab 01.01.2024
Sepa Basislastschriftmandat Hundesteuer
Voraussetzungen
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte
Der Hund muss im landesweiten zentralen Register angemeldet werden.
Die erforderliche Sachkunde über die Haltung eines Hundes muss vorliegen. Als sachkundig gilt unter anderem auch, wer innerhalb der letzten 10 Jahre vor Aufnahme der Hundehaltung mindestens 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat.
Für Hunde, die älter als sechs Monate sind, ist eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung abzuschließen.
Hunde, die älter als 6 Monate sind, sind durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder/Chip) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen.
Der Hund muss im landesweiten zentralen Register angemeldet werden.
Die erforderliche Sachkunde über die Haltung eines Hundes muss vorliegen. Als sachkundig gilt unter anderem auch, wer innerhalb der letzten 10 Jahre vor Aufnahme der Hundehaltung mindestens 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat.
Für Hunde, die älter als sechs Monate sind, ist eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung abzuschließen.
Hunde, die älter als 6 Monate sind, sind durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder/Chip) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Rechtsbehelf
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte
Falls die oder der Steuerpflichtige mit der Festsetzung oder Erhebung der Steuer nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstr. 15, 30175 Hannover einzulegen.
Falls die oder der Steuerpflichtige mit der Festsetzung oder Erhebung der Steuer nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstr. 15, 30175 Hannover einzulegen.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte
- Wer einen Hund anschafft…
- Wer mit einem Hund zuzieht…
- Wenn der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt…
- Wer mit einem Hund wegzieht…
...hat dies binnen 2 Wochen bei der Stadt Lehrte schriftlich anzuzeigen.
- Wer einen Hund anschafft
- Wer mit einem Hund zuzieht
- Wenn der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt
- Wer mit einem Hund wegzieht
...hat dies binnen 2 Wochen bei der Stadt Lehrte schriftlich anzuzeigen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung erfolgen. Die Voraussetzungen hierfür können in der Hundesteuersatzung entnommen werden. Für eine Steuerermäßigung oder eine Steuerbefreiung ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung erfolgen. Die Voraussetzungen hierfür können in der Hundesteuersatzung entnommen werden. Für eine Steuerermäßigung oder eine Steuerbefreiung ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Lehrte: Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte
Die Klageerhebung gegen den Hundesteuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung.
Sollten bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf die Steuern fällig werden, müssen diese termingerecht gezahlt werden. Ein Rechtsbehelf hat nach § 80 Absatz 2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben keine aufschiebende Wirkung. Eventuell überzahlte Beträge werden später erstattet oder verrechnet.
Die Klageerhebung gegen den Hundesteuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung.
Sollten bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf die Steuern fällig werden, müssen diese termingerecht gezahlt werden. Ein Rechtsbehelf hat nach § 80 Absatz 2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben keine aufschiebende Wirkung. Eventuell überzahlte Beträge werden später erstattet oder verrechnet.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Haustier